Asbest und Mineralfaser-Dämmstoffe
Asbesthaltige Abfälle und Mineralfaser-Dämmstoffe gelten als besonders überwachungsbedürftige Abfälle.
Abgabemöglichkeit für Privathaushalte:
Abfallzentrum BüttelbornAuf der Hardt
64572 Büttelborn
Tel. 06152-7119-12,
Email: angelika.rautenberg@aws-suedhessen.de
www.aws-suedhessen.deÖffnungszeiten für asbesthaltige Abfälle und Mineralfaser Dämmstoffe:Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr
Annahmebedingungen:
Asbesthaltige Abfälle und Mineralfaser-Dämmstoffe müssen staubdicht verpackt werden. Nähere Infos dazu erfahren Sie tel. unter 06152-7119-12 oder über ein Merkblatt auf der Homepage.
Allgemeines zum Thema Asbest
Die Gefahrstoffverordnung vom 1. Mai 1990 stuft Asbest in die Gruppe I (sehr stark gefährdend) der krebserzeugenden Stoffe ein. Ein Gesundheitsrisiko besteht, wenn Asbest als Feinstaub eingeatmet wird. Asbest brennt nicht; isoliert gegen Wärme, Kälte und Schall; ist säurefest; zugfest und elastisch. Asbesthaltige Produkte sind grundsätzlich in zwei Gruppen zu unterteilen:
- stark gebundener Asbest, z. B. Asbestzement
kommt in folgenden Produkten vor: Dachplatten und Balkonkästen aus Asbestzement (z. B. Eternit vor 1988) PVC-Fußboden-Fliesen, Rohren etc.. Von stark gebundenem Asbest geht normalerweise keine Gefahr aus. Allerdings kann auch Asbestzement zum Gesundheitsrisiko werden, wenn durch Witterungseinflüsse oder vor allem durch Bearbeiten des Materials (Sägen, Bohren, Schleifen, Abspritzen) Asbestfasern freigesetzt werden.
- schwach gebundener Asbest, z. B. Spritzasbest
wurde für folgende Produkte verwendet: Promabestplatten, Auskleidung von Nachtspeichergeräten und Lüftungskanälen, Ummantelung von Stahlträgern, Abdichtungen von Kabeldurchführungen, Beschichtung von Decken und Wänden. Schwachgebundene Asbestprodukte können leicht Fasern freisetzen und sind damit gefährlicher als stark gebundener Asbest.
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist in der TRGS 519 geregelt.