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Gewerbeabfall

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Seit 2003 sind alle Gewerbebetriebe vom nebenberuflichen Versicherungsvertreter bis zum Großkonzern verpflichtet, ihrem Restmüll über die öffentlich-rechtlichen Entsorger beseitigen zu lassen.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie den Erhebungsbogen und die dazugehörigen Erläuterungen herunterladen:

Erhebungsbogen Gewerbeabfall (PDF 15KB)

Der ZAW will hier nicht die sicher günstigen Verwertungswege der Unternehmen einengen, sondern nur dafür sorgen, dass die Abfälle zur Beseitigung nicht falsch entsorgt werden.
Private Einsammel- und Verwertungsunternehmen dürfen nach der bundesweit, Anfang 2003 in Kraft getretenen, Verordnung nur noch bestimmte Wertstoffgemische übernehmen.

Ihre Ansprechpartner beim ZAW:

Lutz Voigt (Link zum Kontaktformular)