Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Ich habe ein Windelkind/ pflegebedürftigen Angehörigen. Erhalte ich hier eine Ermäßigung?


Nein. Im Abgabenrecht sind aus sozialen Gründen keine Ermäßigungen möglich. In einigen Kommunen werden solchen Haushalten allerdings Ermäßigungen oder Zuschüsse gewährt. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.

 

 

Kann bei einem Eigentumswechsel oder Mieterwechsel des Grundstückes der neue Eigentümer die Gefäße übernehmen?


Der alte Eigentümer muss die Gefäße auf der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung abmelden und  nach der letzten Entleerung unbedingt den Strichcode auf dem Restmüllgefäß entfernen. Der Aufkleber ist an das Grundstück und den Eigentümer gebunden. Der neue Eigentümer kann die Gefäße übernehmen, muss aber diese auf der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anmelden. Einen neuen Strichcodeaufkleber erhalten Sie vom ZAW dann automatisch. Bitte bedenken Sie jedoch, dass pro Grundstücksbewohner ein Mindestlitervolumen von 12 Litern bereitgehalten werden muss.

 

 

Kann ich eine zusätzliche Biotonne anmelden?


Ja, je 120 Liter 2,40 € pro Monat.

 

 

Was muss ich tun, wenn ich ein Müllgefäß an,- um- oder abmelden möchte?


Für die An-, Um- oder Abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Ausnahme: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dieburg wenden sich bitte direkt an den ZAW/ Frau Förster. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Messel wenden sich bitte an Frau Ruck-Schächer. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gilt als Anlaufstelle die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Restmüllgefäßabmeldung auf jeden Fall den Strichcodeaufkleber auf dem Gefäß entfernen, da dieser an das Grundstück und den Eigentümer gebunden ist. Somit ist gewährleistet, dass niemand auf Ihre Kosten entleert.

 

 

Was muss ich tun, wenn ich in Dieburg oder in Messel wohne und ein Müllgefäß an-,ab- oder ummelden möchte?


Seit dem 01.01.2009 hat sich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dieburg die Situation bei der An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen geändert. Während diese Aufgabe bislang die Stadtverwaltung in Dieburg wahr genommen hat, werden künftig alle Änderungen der Gefäße direkt beim ZAW bearbeitet. Dies gilt ab 01.01.2018 für Messel analog.

 

 

Welche Größe eines Restmüllgefäßes muss ich anmelden?


Unabhängig vom Alter werden schätzungsgemäß pro Person und Monat 12 Liter Restmüllvolumen angesetzt. Das kleinste, anzumeldende Gefäß richtet sich somit nach der Personenanzahl mal 12 Liter (mindestens jedoch 50 Liter).

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