Auf meinem Gebührenbescheid ist eine Gutschrift ausgewiesen. Bekomme ich diese ausbezahlt?
Eine "echte" Gutschrift ensteht nur, wenn alle Fälligkeiten immer in voller Höhe bezahlt wurden. Der Gebührenbescheid beinhaltet bislang nur die Gegenüberstellung der in Rechnung gestellten Vorauszahlungen und der tatsächlich in Anspruch genommen Entleerungen. Grundsätzlich werden Gutschriften mit der ersten bzw. mit der nächsten Fälligkeit verrechnet. Jedoch kann eine Gutschrift auf Antrag auch ausbezahlt werden.
Ich habe ein Grundstück mit einem vermieteten Haus. Kann der Gebührenbescheid in Zukunft direkt an meine(n) Mieter geschickt werden?
Nein. Gebührenpflichtig ist immer der Grundstückseigentümer, weil Müllgebühren als "Grundbesitzabgaben" gelten, für deren Begleichung der Eigentümer Sorge tragen muss.
Ich habe einen Mieterwechsel. Kann der neue Mieter die Müllgefäße vom Vormieter übernehmen?
Ja, die Gefäße können übernommen werden. Jedoch muss eine Ab- und Wiederanmeldung des Restmüllgefäßes über die entsprechende Stadt-/ Gemeindeverwaltung durchgeführt werden, da der Strichcodeaufkleber aus Abrechnungsgründen ausgetauscht werden muss. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,50 €. Für Dieburg übernimmt und Messel übernimmt der ZAW die Aufgabe, die bei allen anderen Kommunen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung übernimmt. Wer zuständig ist, erfahren Sie hier
Ich habe meine Restmülltonne weniger als 12 mal im Jahr zur Entleerung bereitgestellt. Was wird mir berechnet?
Die Grundgebühr eines Kalenderjahres beinhaltet 12 Leerungen des Restmüllgefäßes, 26 Leerungen des Biogefäßes und 13 Leerungen des Altpapiergefäßes. Auch wenn das Restmüllgefäß weniger als 12 mal zur Leerung bereitgestellt wird, muss in jedem Fall die Grundgebühr gezahlt werden
Warum wird mir eine Verwaltungsgebühr berechnet?
Für den Verwaltungsaufwand müssen nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz Gebühren festgesetzt werden.