INFO Bei Reklamationen zu Abfuhren von Gelben Säcken oder Containern für Verpackungen sowie rund um das Thema Beschaffung von Gelben Säcken wenden Sie sich bitte direkt an die RMG GmbH unter 0800 400 6005 oder tryore-fnpx.qn-qv@ezt.qr.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) ist bemüht, seine Website zaw-online.de in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.zaw-online.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • Bilder und Grafiken: Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte
  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente (vor 2018) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
  • Kontraste: An einigen Stellen könnte der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend sein

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.Juni 2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kontakt für Barrierefreiheit:

ZAW Zweckverband für Abfall- und Wertstoffeinsammlung für
den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Roßdörfer Str. 106
64409 Messel
vasb@mnj-bayvar.qr
Tel 06159 9160-0

Bitte beschreiben Sie uns das aufgetretene Problem, die betroffene Internetseite und Ihr verwendetes Betriebssystem sowie die eingesetzte Software.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens nach § 16 BGG haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Landesspezifische Schlichtungsstelle

Zusätzlich können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landes Hessen wenden:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-0
E-Mail: yovg@ectv.urffra.qr
Internet: https://lbit.hessen.de

Unser Engagement für Barrierefreiheit

Der ZAW ist bestrebt, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu verbessern. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu erhöhen und die Standards der BITV 2.0 umzusetzen.

Folgende Maßnahmen werden ergriffen:

  • Regelmäßige Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit
  • Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei allen Neuentwicklungen und Updates
  • Schrittweise Überarbeitung bestehender Inhalte