Wer Eigentum an einem bewohnten oder gewerblich genutztem Grundstück hat, erhält am Anfang eines Jahres einen Jahresgebührenbescheid für die Abfallgefäße.
Dieser Bescheid beinhaltet die Abrechnung des Vorjahres sowie die neue Vorauszahlung.
Abrechnung
Die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen werden den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Hieraus ergeben sich ggf. Nachzahlungen oder Gutschriften, die mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet werden.
Vorauszahlung
Ähnlich wie bei Strom- und Abwasserrechnungen orientiert sich die Höhe der Vorauszahlung nach dem Verbrauch. Hier sind dies die in Anspruch genommenen Entleerungen des Vorjahres.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid an den markierten Stellen unter dem nachfolgenden Link:
Erläuterungen zum Gebührenbescheid