Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Wer ein Grundstück im Landkreis Darmstadt-Dieburg besitzt, erhält am Anfang eines Jahres seinen Jahresgebührenbescheid über Müllgebühren.
Dieser beinhaltet die Abrechnung des Vorjahres sowie die neue Vorauszahlung. 


Abrechnung


Die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen werden den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Hieraus ergeben sich ggf. Nachzahlungen oder Gutschriften, die mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet werden.

 

Vorauszahlung


Ähnlich wie bei Strom- und Abwasserrechnungen orientiert sich die Höhe der Vorauszahlung nach dem Verbrauch. Hier sind dies, die in Anspruch genommenen Entleerungen des Vorjahres.

 

Gebührenbescheid Grundgebühr: In der Grundgebühr sind in einem Kalenderjahr 12 von 26 angebotenen Entleerungen enthalten. Zusatzentleerungen: Ab der 13. Entleerung fallen Zusatzentleerungen an. Für jedes Restmüllgefäß wird eine Zwischensumme ausgewiesen. So ist auf einen Blick erkennbar, welche Gebühren ein Gefäß verursacht hat, welche Vorauszahlungen festgesetzt waren und welcher Saldo sich ergibt. Guthaben/Nachzahlung: Sofern die festgesetzten Vorauszahlungen die tatsächlich angefallenen Gebühren übersteigen wird hier ein Guthaben ausgewiesen. Im umgekehrten Fall wird der Betrag der Nachzahlung aufgeführt. Die Berechnung der Vorauszahlung erfolgt entsprechend den im Vorjahr ausgewiesenen Daten. Wurden im Abrechnungszeitraum 5 Zusatzentleerungen in Anspruch genommen, so werden auch im Zeitraum der Vorauszahlung 5 Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Mehr oder Minderleerungen werden verrechnet. Für Sperrmüllanmeldungen erfolgt keine Vorauszahlung. Die Berechnung der Vorauszahlung erfolgt entsprechend den im Vorjahr ausgewiesenen Daten. Wurden im Abrechnungszeitraum 5 Zusatzentleerungen in Anspruch genommen, so werden auch im Zeitraum der Vorauszahlung 5 Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Mehr oder Minderleerungen werden verrechnet. Für Sperrmüllanmeldungen erfolgt keine Vorauszahlung. Das Ergebnis der Abrechnung wird separat ausgewiesen und der ersten Fälligkeit zugeordnet. Sofern bei der Abrechnung weder eine Gutschrift noch eine Nachzahlung zwischen angefallener Gebühr und festgesetzter Vorauszahlung ermittelt wird entfällt diese Zeile. Die erste Abschlagszahlung der Vorauszahlung wird mit der Abrechnung des Vorjahres verrechnet. In der Summe wird die Differenz ausgewiesen. Gutschriften werden grundsätzlich mit den Folgefälligkeiten verrechnet, können jedoch auf Antrag ausbezahlt werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

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