Wer ein Grundstück im Landkreis Darmstadt-Dieburg besitzt, erhält am Anfang eines Jahres seinen Jahresgebührenbescheid über Müllgebühren.
Dieser beinhaltet die Abrechnung des Vorjahres sowie die neue Vorauszahlung.
Abrechnung
Die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen werden den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Hieraus ergeben sich ggf. Nachzahlungen oder Gutschriften, die mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet werden.
Vorauszahlung
Ähnlich wie bei Strom- und Abwasserrechnungen orientiert sich die Höhe der Vorauszahlung nach dem Verbrauch. Hier sind dies, die in Anspruch genommenen Entleerungen des Vorjahres.