Restmüllabfälle fallen in jedem Gewerbebetrieb an. Dazu zählen unter anderem Aschenbecherinhalte, Hygieneartikel, verschmutzte Lebensmittelverpackungen. Nach § 7 Abs. 2 Gewerbeabfallverordnung sind dafür Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (ZAW) zu nutzen. Die Beauftragung privater Entsorgungsunternehmen ist nicht zulässig.
Eine Verlinkung zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlag GmbH hier
Für die Fragen zur Festlegung des Mindestrestmüllvolumens bei Unternehmen und Institutionen und für weitere Informationen steht Ihnen Denis Preis unter der Rufnummer 06159 9160 - 146 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Anlieferungsbedingungen für Gewerbeabfälle bei den örtlichen Wertstoffsammelstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Diese finden Sie hier.
Erhebungsbogen für Gewerbe/Unternehmen (PDF; 116 KB)