Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Restmüllabfälle fallen in jedem Gewerbebetrieb an. Dazu zählen unter anderem Aschenbecherinhalte, Hygieneartikel, verschmutzte Lebensmittelverpackungen. Nach § 7 Abs. 2 Gewerbeabfallverordnung sind dafür Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (ZAW) zu nutzen. Die Beauftragung privater Entsorgungsunternehmen ist nicht zulässig.

Eine Verlinkung zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlag GmbH hier

Für die Fragen zur Festlegung des Mindestrestmüllvolumens bei Unternehmen und Institutionen und für weitere Informationen steht Ihnen Denis Preis unter der Rufnummer 06159 9160 - 146 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Anlieferungsbedingungen für  Gewerbeabfälle bei den örtlichen Wertstoffsammelstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Diese  finden Sie hier.

 

Erhebungsbogen für Gewerbe/Unternehmen (PDF; 116 KB)

 

 

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