Unabhängig vom Alter werden pro Person 12 Liter Restmüllvolumen berechnet. Das kleinste anzumeldende Gefäß richtet sich somit nach der Personenanzahl mal 12 Liter (mindestens jedoch 50 Liter). Müll vermeiden und trennen wird also belohnt.
Die Gebührenstruktur des ZAW ist nach dem Verursacherprinzip ausgerichtet. Es ist möglich, die persönliche Müllgebühr durch aktives Trennverhalten selbst zu beeinflussen. Nach dem Motto: wer vermeidet und aktiv trennt, spart bares Geld. Wer nicht trennt, zahlt entsprechend mehr. Die Grundgebühr eines Kalenderjahres beinhaltet 12 Leerungen des Restmüllgefäßes, 26 Leerungen des Biogefäßes und 13 Leerungen des Altpapiergefäßes. Auch wenn das Restmüllgefäß weniger als 12-mal geleert wurde, muss in jedem Fall die Grundgebühr gezahlt werden.
Ab der 13. Leerung des Restmüllgefäßes, fällt die zusätzliche Entleerungsgebühr an. 26 Restmüllabholtermine sind pro Kalenderjahr möglich. In der Spanne von 12 Mindestleerungen bis max. 26 Leerungen liegt also das Einsparpotenzial.
Ab 01.01.2022 gelten die nachfolgenden Gebühren:
Gefäßgröße | Grundgebühr pro Jahr | Gebühr je zusätzlicher Leerung |
50 Liter | 108,00 € | 9,00 € |
60 Liter | 129,60 € | 10,80 € |
80 Liter | 172,80 € | 14,40 € |
120 Liter | 259,20 € | 21,60 € |
240 Liter | 518,40 € | 43,20 € |
1.100 Liter** | 2.859,60 € | ------ |
1.100 Liter*** | 4.288,920 € | ------- |
Die Grundgebühr beinhaltet 12 Entleerungen bei den Gefäßgrößen 50 bis 240 Liter.
Restmüll-Großgefäße (1100 Liter)
** bei zweiwöchentlicher Abfuhr 238,30 € monatlich
*** bei wöchentlicher Abfuhr 357,41 € monatlich
Weitere Gebühren und Erstattungen ab 01.01.2022
Für die An-, Um- und Abmeldung von Restmüll- und Bioabfallgefäßen wird jeweils eine Verwaltungsgebühr von 12,50 € erhoben. Wird nur eine Änderung der Altpapiertonne vorgenommen, dann entfällt die Verwaltungsgebühr.
Eigenkompostierer erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung von 2,80 € monatlich.
Für Zusatzbiovolumen fällt je 120 Liter monatlich 2,40 €, für je 240 Liter entsprechend 4,80 € an.
Die Abholung von Sperrmüll ist bis zu 4 m³ pro Haushalt zweimal jährlich kostenlos. Ab der dritten Abholung im Kalenderjahr wird eine Gebühr in Höhe von 68,20 € erhoben. Für eine Express-Service-Abfuhr (bis 4 m³) Sperrmüll werden ebenfalls 68,20 € erhoben. Erfolgt die 3. und jede weitere Sperrmüllabfuhr eines Haushaltes im Kalenderjahr als "Express-Service-Abfuhr", wird eine Leistungsgebühr von 136,40 € erhoben.
Gebührenfreies Biovolumen
50 , 60 - oder 80 Liter Restmüllgefäß = 120 Liter Biotonne frei |
120 Liter Restmülgefäß = 240 Liter Biotonne frei |
240 Liter Restmüllgefäß = 2 Biotonnen je 240 Liter frei |
Ein Restmüllsack (50 Liter Inhalt) falls ausnahmsweise einmalig mehr Restmüll anfällt, z. B. infolge einer Feierlichkeit oder einer Renovierung kostet 6,30 €.