Was ist eine Müllschleuse?
Die Müllschleuse ist eine "Box", in die ein geöffneter 1.100 Liter Restmüllcontainer hineingestellt wird. Auf dieser Box befindet sich die eigentliche "Schleuse" in Form einer Einwurfklappe.
Wie funktioniert die Müllschleuse?
Jeder Haushalt erhält eine Chipkarte oder einen Transponder (ähnlich einer EC-Karte bzw. der Transponder ist nur ein Kunststoffstäbchen). Mit der Karte oder dem Transponder ist die Müllschleuse zu benutzen. Durch die Aktivierung mit der Chipkarte /dem Transponder wird die Schleusenklappe, mit einem Volumen von 15 Litern, zum Öffnen freigegeben. Durch das Schließen der Klappe fällt der Müllbeutel in den darunter stehenden Restmüllcontainer.
Voraussetzungen für die Umstellung auf das Müllschleusensystem
- Formloser Antrag beim ZAW stellen
- Die Wohnanlage muss mindestens 27 Haushalte umfassen
- Abgeschlossenes Gebiet (in unmittelbarer Nähe darf kein frei zugänglicher Restmüllcontainer stehen)
- Betreuung der Schleusen durch Personen vor Ort (z. B. Hausmeister)
Entleerungsgebühr ab 01.01.2022:
Personenanzahl/Haushalt | Mindestleerung/Jahr | Preis je Leerung | Mindestgebühr/Jahr |
1-4 | 48 | 1,60 € | 76,40 € |
5-8 | 84 | 1,60 € | 134,00 € |
9-12 | 120 | 1,60 € | 191,00 € |
mehr als 12 Personen | 156 | 1,60 € | 248,20 € |
Über die Mindestentleerung hinaus, kann die Müllschleuse nach eigenem Bedarf benutzt werden. Jede zusätzliche Schleusenbenutzung wird mit 1,60 € berechnet.
Wie erfolgt die Gebührenabrechnung?
Vom ZAW wird der Jahresgebührenbescheid mit den Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten erstellt. Mit diesen Daten kann die Hausverwaltung/der Eigentümer die Gebührenabrechnung exakt und wohnungsbezogen durchführen.
Grundgebühr pro Schleuse/Monat
Wöchentliche Entleerung | 2-wöchentliche Entleerung |
246,00 € | 164,00 € |
Entleerungsgebühr bis 31.12.2021:
Personenanzahl/Haushalt | Mindestleerung/Jahr | Preis je Leerung | Mindestgebühr/Jahr |
1-4 | 48 | 1,40 € | 67,20 € |
5-8 | 84 | 1,40 € | 117,80 € |
9-12 | 120 | 1,40 € | 169,00 € |
mehr als 12 Personen | 156 | 1,40 € | 219,20 € |
Über die Mindestentleerung hinaus, kann die Müllschleuse nach eigenem Bedarf benutzt werden. Jede zusätzliche Schleusenbenutzung wird mit 1,40 € berechnet.
Wie erfolgt die Gebührenabrechnung?
Vom ZAW wird der Jahresgebührenbescheid mit den Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten erstellt. Mit diesen Daten kann die Hausverwaltung/der Eigentümer die Gebührenabrechnung exakt und wohnungsbezogen durchführen.
Grundgebühr pro Schleuse/Monat
Wöchentliche Entleerung | 2-wöchentliche Entleerung |
232,50 € | 154,50 € |
Die Grundgebühr wird anhand des Verteilungsschlüssels der Hausverwaltung/Eigentümer auf die einzelnen Haushalte umgelegt