Der Landkreis Darmstadt- Dieburg und die ihm angehörenden Städte und Gemeinden haben sich im Jahr 1992 dazu entschieden, die Aufgaben der Abfalleinsammlung gemeinsam anzugehen. Zu diesem Zweck wurde der ZAW mit Wirkung vom 01.01.1993 gegründet. Dies hat sich im Laufe der Zeit als gute Entscheidung erwiesen.
Während 1992 noch jede Kommune selbst zuständig war und dadurch Kosten für die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle von nahezu 58 Mio. DM entstanden sind, sind diese Kosten aktuell auf rund 21 Mio. € gesunken. Synergieeffekte und die Bereitschaft zur Vermeidung und Trennung machten dies möglich. Deshalb sind jetzt die haushaltsbezogenen Müllgebühren bundesweit auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau.
Zur Finanzierung dieser Ausgaben erhebt der ZAW Gebühren, die kostendeckend sein müssen. Der ZAW verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Sollten dennoch Überschüsse entstehen, fließen diese in die sog. Gebührenausgleichsrücklage, d.h. die Gelder verbleiben beim Gebührenzahler und gelangen nicht in allgemeine Deckungsmittel. Diese Rücklage wird bei evtl. Defiziten in Anspruch genommen oder für Gebührensenkungen genutzt.
Wie bei allen kommunalen Einrichtungen bestimmen die Wähler die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien - d.h. des Parlaments (Verbandsversammlung) und damit indirekt auch der "Regierung" (Verbandsvorstand).
Wahl des Vorstandes des ZAW
Gesetzlich festgeschriebene Aufgaben der Kommunen in Hessen:
Landkreis, Städte und Gemeinden sind verpflichtet, alle Abfälle und Wertstoffe bei Privathaushalten einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Landkreis und kreisfreie Städte
sind als "öffentlich rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich für die Beseitigung und Verwertung.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden, haben sich zum ZAW zusammengeschlossen.
Der ZAW ist damit für die Einsammlung der Abfälle und Wertstoffe zuständig.
Abfälle, aus privaten Haushalten:
Restmüll
Bioabfall
Papier
Sperrmüll
Elektro- und Elektronikschrott
Sondermüll
Bauabfälle
Vom ZAW werden folgende Aufgaben erledigt:
Organisation der Abfuhr vor der Haustür
Festsetzung der Gebühren
Beratung zur Abfallentsorgung
Einrichtung und Betreuung der Sammelstellen; gemeinsam mit den Städten und Gemeinden