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Autor: C Funck

Probleme mit Gaskartuschen im Hausmüll

Müllheizkraftwerk Darmstadt bittet um fachgerechte Entsorgung

Zurzeit hat das Müllheizkraftwerk Darmstadt (MHKW) vermehrte betriebliche Zwischenfälle zu verzeichnen, die durch die Anlieferung von Gaskartuschen aus dem Hausmüll in den Müllbunker des Heizkraftwerkes gelangen. Die Gaskartuschen aus dem Haushaltsgebrauch (z. B. Heliumflaschen zum Befüllen von Luftballons oder Camping-Gaskartuschen) führen vereinzelt zu kleineren Explosionen in den Müllkesseln, wodurch nicht nur die Anlage beschädigt werden kann, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks in Gefahr gebracht werden können. Das Material der Gaskartuschen ist zudem nicht brennbar und muss aufwändig aus der Asche entfernt werden.

Gaskartuschen sind vollständig zu leeren

Der Hersteller von Heliumgasflaschen empfiehlt, eine Einkerbung am Henkel der Flasche mit einem Schraubenzieher aufzuhebeln bzw. einzustechen, damit das restliche Gas entweichen kann. Anschließend sollen die Gasflaschen beim Wertstoffhof abgegeben werden. Dies jedoch erst, nachdem das Ventil entfernt wurde oder sich ein Loch im Behältnis befindet, um sicherzustellen, dass der Behälter tatsächlich drucklos und leer ist.

Da nicht alle Wertstoffhöfe im Landkreis Darmstadt-Dieburg leere Heliumgasflaschen annehmen, bitteet der ZAW vor Abgabe beim jeweiligen Wertstoffhof anzufragen.

Ggf. nehmen auch Hersteller oder Vertriebsfirmen von Gasen diese Kartuschen oder Flaschen kostenfrei zurück. Mit der richtigen Entsorgung der Gasflaschen wird zum einen dazu beigetragen, dass der Betrieb des Müllheizkraftwerks auch weiter sicher aufrecht erhalten werden kann und zum anderen ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet.

„Brandgefährlich“

Warum auf den Wertstoffhöfen in Groß-Umstadt/Semd und Weiterstadt Elektrogeräte mit Akkus nun getrennt gesammelt werden

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mobiltelefone, Laptops, Eletrowerkzeuge und Co. enthalten die langlebigen, zuverlässigen Batterien, die oft fest mit den Geräten verbunden sind und sich nicht austauschen oder entfernen lassen. Die richtige Entsorgung hilft Brände zu verhindern.


Das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fordert eine getrennte Sammlung von Geräten und Batterien bzw. Akkus. In vielen Geräten sind die Akkus fest verbaut und lassen sich nicht entfernen. Hierfür sieht das Gesetz eine getrennte Erfassung auf den Sammelstellen vor.

Bei richtigem Umgang und korrekter Handhabung sind die Batterien und Akkus sehr sicher. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist das Gefahrenpotenzial extrem hoch und die Brandbekämpfung schwierig. Lithiumbrände sind deshalb so gefährlich, weil sie sich sozusagen selbst befeuern: Beim Verbrennen entsteht Sauerstoff, der wieder das Feuer verstärkt. Zudem entstehen ätzende, reizende Dämpfe.

Viele Brände werden durch defekte Akkus verursacht.

Um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten und im Notfall schnell und richtig reagieren zu können, schreibt das Gesetz die getrennte Sammlung vor. Gitterboxen, die Geräte mit Akkus enthalten, werden gesondert gelagert und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen transportiert.

Bislang erfolgt die Sortierung der Geräte bei der Azur GmbH, dem landkreiseigenen Elektroschrottverwerter, auf dem Werksgelände. Durch die ständig steigende Zahl von Geräten, die festverbaute Lithium-Ionen Akkus enthalten, steigt die Brandgefahr kontinuierlich an, sodass die Trennung der Geräte von Lithium-Ionen freien Geräten nun bereits auf dem Wertstoffhof in Semd sowie Weiterstadt erfolgt.

Die Azur GmbH bittet bei allen Anlieferungen auf die Zuordnung in die gekennzeichneten Gitterboxen zu achten. In die Einwurfcontainer dürfen – wie bisher auch – nur Geräte geworfen werden, die keinen Akku mehr enthalten.