Kategorie: Allgemein

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RMG und RESO informieren: Austausch der 1.100 Liter-Container für die Abfuhr von Leichtverpackungen (Gelbe Säcke)

Ab 2025 übernimmt das Unternehmen RMG Rohstoffmanagement GmbH die Abfuhr der gelben Säcke im Landkreis Darmstadt Dieburg.

Da die bisherigen 1,1 m³ Container der Firma Reso gehören, müssen alle Gefäße getauscht werden. Bitte lassen Sie die Container nach der Abfuhr an der Straße stehen, damit sie abgeholt werden können. Wann in Ihrer Kommune die Container abgeholt werden, können Sie der untenstehenden Liste entnehmen.

Die neuen Container werden von der Firma RMG in den nächsten Wochen gestellt.

Bei Fragen zum Abzug der gelben Container wenden Sie sich bitte an:

Reso, Disposition
Tel.: 06061 9600-0
E-Mail: vasb@erfb-tzou.qr

Bei Fragen zur Gestellung der neuen gelben Container wenden Sie sich bitte an:

RMG
E-Mail: Tryore-Fnpx.Qn-Qv@ezt-tzou.qr

Datum der Abfuhr:Stadt/Gemeinde:Abhohldatum:
16.12.2024Pfungstadt-Kernstadtnach dem 16.12.2024
17.12.2024Modautal/ Allertshofen, Asbach, Brandau,
Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl,
Klein-Bieberau und Lützelbach
nach dem 17.12.2024
17.12.2024Mühltal-Frankenhausen,
Mühltal-Waschenbach,
nach dem 17.12.2024
17.12.2024Ober-Ramstadt/Modaunach dem 17.12.2024
18.12.2024Roßdorf und Gundernhausennach dem 18.12.2024
18.12.2024Otzberg/Zipfen, Hering,
Ober-Klingen, Nieder-
Klingen, Ober-Nauses und
Schloß-Nauses
nach dem 18.12.2024
18.12.2024Weiterstadt (Kernstadt),
Braunshardt und Schneppenhausen
nach dem 18.12.2024
19.12.2024Reinheim (Kernstadt)
nach dem 19.12.2024
19.12.2024Eppertshausennach dem 19.12.2024
19.12.2024Erzhausennach dem 19.12.2024
19.12.2024Messelnach dem 19.12.2024
20.12.2024Groß-Bieberau (Kernstadt)/
Rodau und Hippelsbach
nach dem 20.12.2024
20.12.2024Alsbach-Hähnlein/Alsbachnach dem 20.12.2024
20.12.2024Münster und Breitefeldnach dem 20.12.2024
20.12.204Bickenbachnach dem 20.12.2024
21.12.2024Schaafheim/Radheim, Mosbach
Schlierbach,
Anfang Januar 2025
21.12.2024Groß-Umstadt/Heubach, Wiebelsbach,
Frau-Nauses und Semd
Anfang Januar 2025
21.12.2024Alsbach-Hähnlein/Hähnlein und SandwieseAnfang Januar 2025
21.12.2024DieburgAnfang Januar 2025
21.12.2024Pfungstadt/Eschollbrücken, Eich und HahnAnfang Januar 2025
23.12.2024Otzberg/Lengfeld und HabitzheimAnfang Januar 2025
23.12.2024Groß-Zimmern und Klein-ZimmernAnfang Januar 2025
24.12.2024Reinheim/Georgenhausen, Zeilhard,
Spachbrücken und Ueberau
Anfang Januar 2025
24.12.2024Babenhausen Kernstadt mit HarreshausenAnfang Januar 2025
24.12.2024Griesheim NordAnfang 2025
27.12.2024Groß-Umstadt/Kernstadt 1 und RichenAnfang Januar 2025
27.12.2024Babenhausen/Harpertshausen, Hergershausen,
Langstadt und Sickenhofen
Anfang Januar 2025
27.12.2024Münster/AltheimAnfang Januar 2025
27.12.2024Dieburg IndustriegebietAnfang Januar 2025
27.12.2024Seeheim-Jugenheim/SeeheimAnfang Januar 2025
28.12.2024Groß-Umstadt/Kernstadt 2, Dorndiel und RaibachAnfang Januar 2025
28.12.2024Seeheim-Jugenheim/Stettbach, Ober-
Beerbach, Jugenheim, Balkhausen, Malchen
und Steigerts
Anfang Januar 2025
30.12.2024FischbachtalAnfang Januar 2025
30.12.2024Groß-Umstadt/Klein-Umstadt und KleestadtAnfang Januar 2025
30.12.2024Mühltal/Nieder-Ramstadt, Nieder-Beeerbach
Traisa und Trautheim
Anfang Januar 2025
31.12.2024Schaafheim Anfang Januar 2025
31.12.2024Griesheim SüdAnfang Januar 2025
31.12.2024Ober-Ramstadt/Kernstadt, Rohrbach
Wembach-Hahn
Anfang Januar 2025
31.12.2024Weiterstadt/Gräfenhausen und RiedbahnAnfang Januar 2025
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Entsorgerwechsel bei der Abfuhr der Gelben Säcke zur Jahreswende

Zum 01. Januar 2025 werden die Gelben Säcke im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg von der Firma RMG Rohstoffmanagementt GmbH abgeholt.

Was dies für die Nutzung von Mietbehältern oder privat gekauften gelben Tonnen bedeutet, hat die RMG in einer Pressemitteilung an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg zusammengefasst.

Die Pressemitteilung finden Sie nachstehend.

RMG_Pressemitteilung_Mietbehaelter

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Elektroschrott-Klau ist eine Straftat

Etwa zwei- bis viermal pro Jahr und Kommune werden im Landkreis Darmstadt-Dieburg Flyer von privaten Anbietern in Briefkästen geworfen mit dem Angebot, Altkleidung, Schuhe, Töpfe Altmetall oder Elektroschrott bequem und direkt vor der Haustür abzuholen. Was praktisch klingt, ist allerdings eine illegale Sammlung und somit eine Straftat, die bei der Bereitstellung von Abfällen unterstützt würde. Hinzu kommen Sammler, die einfach auf gut Glück herumfahren, „und uns die Sachen einfach vor der Nase wegklauen“, wie es Sabine Braun vom Zweckverbands Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW)ausdrückt. Denn Diebstahl ist es in jedem Fall.

Für die Abfalleinsammlung ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg der ZAW zuständig. Dieser hat mit der Einsammlung des Elektroschrotts ausschließlich die Azur GmbH aus Mühltal beauftragt. Und nur diese garantiert auch, dass die eingesammelten Geräte fachgerecht wiederverwertet oder entsorgt werden. Dazu hat sie den gesetzlichen Auftrag, der aber auch gleichzeitig impliziert, dass Elektroschrott nur über die Azur GmbH im Auftrag des ZAW eingesammelt werden darf. Andere private oder gewerbliche Schrottsammler müssten vorher eine Genehmigung beim Regierungspräsidium einholen, erklärt Braun. Die Behörde wiederum fragt dann beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in dem Fall beim ZAW– nach. „Wir lehnen das aber ab, und damit bleibt es illegal“, sagt Sabine Braun.

Denn die Azur GmbH ist mehr als ein abfallwirtschaftliches Unternehmen. Die hundertprozentige Tochter des Landkreises hat einen sozialen und ökologischen Geschäftszweck, weil sie Hilfestellung für Langzeitarbeitslose zur (Re-) Integration auf dem Arbeitsmarkt bietet und mit ihren Mitarbeitenden für die Wiederverwertung des Elektroschrotts im Sinne eines nachhaltigen Ressourcen- und Umweltschutzes sorgt. Außerdem finanziert sich die Azur GmbH aus den Einnahmen des Recyclings, was wiederum dafür sorgt, dass die Müllgebühren stabil bleiben.

„Jede Bürgerin und jeder Bürger ist aufgefordert, Elektro-Altgeräte einer korrekten Entsorgung zuzuführen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete und ZAW-Vorstandsvorsitzende, Lutz Köhler. „Denn nur wir gewährleisten, dass mit dem Elektroschrott kein Schindluder getrieben wird.“ Dass die privaten Sammler, die mit Flyer werben oder einfach so herumfahren, kaum seriös sind, sei auch daran zu erkennen, dass in der Regel Handynummern auf den Flyern stünden, die von Prepaid-Handys seien. Diese werden meistens nach der Sammlung entsorgt, so sind die Besitzer kaum zu verfolgen. Wer Geräte auf die Straße stellt, drückt damit seinen „Entledigungswillen“ aus, wie es im Gesetz heißt. Und damit greift der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Wer es trotzdem mitnimmt, macht sich strafbar. „Damit es für illegale Sammler unbequem wird, benötigt der ZAW die Aufmerksamkeit sowie Unterstützung aller. Jede unzulässige Sammlung ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht“, sagt Lutz Köhler.

Zu entsorgende Geräte können über die Service-Hotline 06159 9160-600 beim ZAW zur Abholung angemeldet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Abgabe von Elektroschrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis. Ausnahmen sind Münster und Eppertshausen, wo der Bauhof Elektroaltgeräte annimmt, in Seeheim-Jugenheim ist es der Betriebshof.

Wer einen möglichen Diebstahl melden möchte, kann sich an das ZAW-Serviceteam unter 06159/9160 600 oder per E-Mail an freivpr@mnj-bayvar.qr wenden. Folgende Informationen sind hilfreich: Ort (genaue Adresse), Datum und Uhrzeit, Kfz-Kennzeichen, Art und Anzahl der entwendeten Geräte. Pro Monat gibt es etwa zwei bis drei Meldungen über illegale Sammlungen beim ZAW. Und das ist auch gut so und könnte auch noch mehr sein. „Denn jedes gestohlene Elektrogerät kann nicht repariert und zum Wiederverkauf angeboten werden“, sagt Sabine Braun. „Zudem sind in den Elektrogeräten wertvolle Rohstoffe und Ersatzteile enthalten, die wieder verwertet oder verwendet werden können.“


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ZAW erhält erneut EMAS-Urkunde

Das Da-Di-Werk/Umweltmanagement beteiligte sich seit dem Jahr 2000 an dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (= Ecological Management and Audit Scheme) gemäß EU‑ Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) 2017/1505 vom 28.08.2017 und der Verordnung (EG) 2018/2026 vom 20.12.2018.

Mit dem Betriebsübergang des Da-Di-Werkes/Umweltmanagement auf den ZAW zum 01.01.2023 führt dieser zukünftig die Zertifizierung fort.

Im November 2023 wurde das Zertifikat für weitere drei Jahre erteilt.

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Erhöhung der Müllgebühren ab 01.01.2024 unumgänglich

Die stark gestiegenen Aufwendungen für Material, Energie und Personal machen auch vor der Müllabfuhr nicht halt: Die Verbandsversammlung des Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) hat deshalb eine Erhöhung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2024 beschlossen. Steigen sollen sowohl die Grundgebühren als auch die Gebühren für jede weitere Leerung.

Gebühren steigen durchschnittlich um 25 Prozent

In einer Zeit, in der viele Faktoren zu deutlich ansteigenden Preisen und Inflationsraten führten, spiegelte sich dies in den Angeboten für den neuen Ausschreibungszeitraum wieder. Gestiegene Treibstoffkosten und Mautgebühren, höhere Personalkosten sowie Anschaffungskosten für bessere Fahrzeugtechnik sind nur einige der Faktoren, die sich auf die Einsammlungskosten auswirken. Auch steigende Verwertungskosten wie beispielsweise beim Müllheizkraftwerk Darmstadt, sowie zusätzlich zwingende CO2- Abgaben durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz tragen dazu bei, dass die Abfallgebühren im Landkreis Darmstadt-Dieburg ab Januar 2024 um durchschnittlich 25 Prozent steigen.

Falsche Müllentsorgung führt zu höheren Kosten

Noch immer landen Abfälle, die in den Gelben Sack, die Biotonne oder in die Papiertonne gehören im Restmüll. Dies wirkt sich auf die Höhe der Abfallgebühren der Gebührenzahlenden aus. Jede Leerung der Restmülltonne über zwölf Mindestentleerungen im Jahr hinaus, kostete beispielsweise für das 50 Liter-Gefäß im Jahr 2023 noch neun Euro, zukünftig werden 11,20 Euro abgerechnet, was eine Erhöhung um 24,4 Prozent bedeutet.

ZAW verstärkt Kontrollen

Um weiterhin erfolgreich entgegenzuwirken, verstärkt der ZAW ab 2024 die Kontrollen der Biotonnen durch Metalldetektoren an den Sammelfahrzeugen, unterstützt durch Sichtkontrollen des Abfuhrpersonals. Falsch befüllte Biotonnen bleiben ungeleert stehen und werden nach vorheriger Anmeldung später gegen Gebühr als Restabfall mitgenommen und entsorgt. Ziel des ZAW ist es, für die nächsten Jahre weiterhin eine, verlässliche Abfallentsorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu gewährleisten und die Gebühren nicht noch weiter steigern zu müssen.

Wie sich die Gebühren auf die einzelnen Gefäßgrößen auswirken, zeigt die nachstehende Tabelle:

Gefäßgröße RestmüllJährliche Grundgebühr inklusive 12 LeerungenJede weitere Leerung
50 Liter134,40 €11,20 €
60 Liter163,20 €13,60 €
80 Liter216,00 €18,00 €
120 Liter324,00 €27,00 €
240 Liter648,00 €54,00 €
Gefäßgröße RestmüllJähliche Gebühr
1.100 Liter (2-wöchentlich)3.520,80 €
1.100 Liter (wöchentlich)5.282,40 €

Weitere Gebühren finden Sie auf unserer Seite Gebühren Haushalt

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Probleme mit Gaskartuschen im Hausmüll

Müllheizkraftwerk Darmstadt bittet um fachgerechte Entsorgung

Zurzeit hat das Müllheizkraftwerk Darmstadt (MHKW) vermehrte betriebliche Zwischenfälle zu verzeichnen, die durch die Anlieferung von Gaskartuschen aus dem Hausmüll in den Müllbunker des Heizkraftwerkes gelangen. Die Gaskartuschen aus dem Haushaltsgebrauch (z. B. Heliumflaschen zum Befüllen von Luftballons oder Camping-Gaskartuschen) führen vereinzelt zu kleineren Explosionen in den Müllkesseln, wodurch nicht nur die Anlage beschädigt werden kann, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks in Gefahr gebracht werden können. Das Material der Gaskartuschen ist zudem nicht brennbar und muss aufwändig aus der Asche entfernt werden.

Gaskartuschen sind vollständig zu leeren

Der Hersteller von Heliumgasflaschen empfiehlt, eine Einkerbung am Henkel der Flasche mit einem Schraubenzieher aufzuhebeln bzw. einzustechen, damit das restliche Gas entweichen kann. Anschließend sollen die Gasflaschen beim Wertstoffhof abgegeben werden. Dies jedoch erst, nachdem das Ventil entfernt wurde oder sich ein Loch im Behältnis befindet, um sicherzustellen, dass der Behälter tatsächlich drucklos und leer ist.

Da nicht alle Wertstoffhöfe im Landkreis Darmstadt-Dieburg leere Heliumgasflaschen annehmen, bitteet der ZAW vor Abgabe beim jeweiligen Wertstoffhof anzufragen.

Ggf. nehmen auch Hersteller oder Vertriebsfirmen von Gasen diese Kartuschen oder Flaschen kostenfrei zurück. Mit der richtigen Entsorgung der Gasflaschen wird zum einen dazu beigetragen, dass der Betrieb des Müllheizkraftwerks auch weiter sicher aufrecht erhalten werden kann und zum anderen ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet.

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„Brandgefährlich“

Warum auf den Wertstoffhöfen in Groß-Umstadt/Semd und Weiterstadt Elektrogeräte mit Akkus nun getrennt gesammelt werden

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mobiltelefone, Laptops, Eletrowerkzeuge und Co. enthalten die langlebigen, zuverlässigen Batterien, die oft fest mit den Geräten verbunden sind und sich nicht austauschen oder entfernen lassen. Die richtige Entsorgung hilft Brände zu verhindern.


Das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fordert eine getrennte Sammlung von Geräten und Batterien bzw. Akkus. In vielen Geräten sind die Akkus fest verbaut und lassen sich nicht entfernen. Hierfür sieht das Gesetz eine getrennte Erfassung auf den Sammelstellen vor.

Bei richtigem Umgang und korrekter Handhabung sind die Batterien und Akkus sehr sicher. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist das Gefahrenpotenzial extrem hoch und die Brandbekämpfung schwierig. Lithiumbrände sind deshalb so gefährlich, weil sie sich sozusagen selbst befeuern: Beim Verbrennen entsteht Sauerstoff, der wieder das Feuer verstärkt. Zudem entstehen ätzende, reizende Dämpfe.

Viele Brände werden durch defekte Akkus verursacht.

Um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten und im Notfall schnell und richtig reagieren zu können, schreibt das Gesetz die getrennte Sammlung vor. Gitterboxen, die Geräte mit Akkus enthalten, werden gesondert gelagert und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen transportiert.

Bislang erfolgt die Sortierung der Geräte bei der Azur GmbH, dem landkreiseigenen Elektroschrottverwerter, auf dem Werksgelände. Durch die ständig steigende Zahl von Geräten, die festverbaute Lithium-Ionen Akkus enthalten, steigt die Brandgefahr kontinuierlich an, sodass die Trennung der Geräte von Lithium-Ionen freien Geräten nun bereits auf dem Wertstoffhof in Semd sowie Weiterstadt erfolgt.

Die Azur GmbH bittet bei allen Anlieferungen auf die Zuordnung in die gekennzeichneten Gitterboxen zu achten. In die Einwurfcontainer dürfen – wie bisher auch – nur Geräte geworfen werden, die keinen Akku mehr enthalten.

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Nur Bio – nix anderes!

Unter dem Motto “ Nur Bio – nix anderes!“ wirbt der ZAW dafür, nur biologisch abbaubare Küchen- und Gartenabfälle in die Biotonne zu geben. Vielfach bietet der Handel sogenannte „kompostierbare“ Folienbeutel, aber auch Kaffeekapseln oder gar Campinggeschirr an. Kundinnen und Kunden kaufen diese Produkte mit einem guten Gewissen, etwas für die Umwelt getan zu haben. Aber Vorsicht: all diese Produkte gehören im Landkreis Darmstadt-Dieburg in die Restmülltonne.

Diese Stoffe sind im Kompostierungsprozess nicht vollständig abbaubar und im fertigen Kompost sowie in den Gartenerden in zerkleinerter Form noch enthalten. 

Verwenden Sie deshalb zum Einwickeln des feuchten Biogutes Zeitungspapier aus der Tageszeitung, Küchenkrepp oder Papiertüten. Diese sind beispielsweise bei den ZAW-Kompostierungsanlagen sowie bei vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erhältlich. Der Einzelhandel bietet ebenfalls Papiertüten für diese Zwecke an.

Auch Windeln, Tierfäkalien oder Papiertüten mit Kunststofffenster haben im Bioabfall nichts verloren und gefährden die Qualität des Kompostes.

Wie genau der Weg vom Biogut zum Qualitätskompost funktioniert, erfahren Sie im Film der Gütegemeinschaft Kompost Region Süd e.V.

Dazu müssen Sie einfach nur auf das Foto klicken und Sie erfahren, warum sauberer Bioabfall so wichtig ist. Filmdauer: 2 Minuten und 50 Sekunden. Viel Spaß dabei!

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Da-Di-Werk wird zu ZAW

Zum Ende des Jahres 2022 geht das Umweltmanagement (bisher Teil des Da-Di-Werks) über in den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Grund für den Betriebsübergang ist eine Änderung im Steuerrecht, die auf europäische Rechtsprechung zurückzuführen ist. Danach sind Dienstleistungen, die öffentliche Unternehmen für andere öffentliche Unternehmen ausführen, künftig mit Umsatzsteuer zu belegen, soweit ein Wettbewerb mit privaten Unternehmen möglich wäre. 

Das Da-Di-Werk betreibt im Landkreis Darmstadt-Dieburg fünf Kompostierungsanlagen, die beiden Wertstoffhöfe in Groß-Umstadt/Semd und Weiterstadt sowie die Abfallgefäßvermietung. Außerdem übernimmt es für den ZAW die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung. Würden nun all diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig, bedeutete dies für den Müllgebührenzahler eine zusätzliche Belastung von knapp 2 Mio. Euro jährlich.

Deswegen haben sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der ZAW entschieden, den Betriebszweig Umweltmanagement des Da-Di-Werks im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den ZAW zu übertragen. Das Da-Di-Werk Gebäudemanagement bleibt hiervon unberührt. „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe dieser Regelung unserer Bürgerschaft erhebliche Mehrkosten im Gebührenbereich ersparen können“, so der ZAW-Vorstandsvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete Lutz Köhler.

Mit dem Betriebsübergang wird der ZAW nun Arbeitgeber für 81 Beschäftigte und Eigentümer der Kompostierungsanlagen sowie des Verwaltungssitzes des ZAW in Messel. „Die Zusammenlegung unserer Kompetenzen schafft Synergien, schärft das Profil des ZAW und kommt so letztlich allen Menschen im Landkreis zugute“, sagen die Geschäftsführer des ZAW Dr. Armin Kehrer und Bernd Dewitz.