Kategorie: Allgemein

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Probleme mit Gaskartuschen im Hausmüll

Müllheizkraftwerk Darmstadt bittet um fachgerechte Entsorgung

Zurzeit hat das Müllheizkraftwerk Darmstadt (MHKW) vermehrte betriebliche Zwischenfälle zu verzeichnen, die durch die Anlieferung von Gaskartuschen aus dem Hausmüll in den Müllbunker des Heizkraftwerkes gelangen. Die Gaskartuschen aus dem Haushaltsgebrauch (z. B. Heliumflaschen zum Befüllen von Luftballons oder Camping-Gaskartuschen) führen vereinzelt zu kleineren Explosionen in den Müllkesseln, wodurch nicht nur die Anlage beschädigt werden kann, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks in Gefahr gebracht werden können. Das Material der Gaskartuschen ist zudem nicht brennbar und muss aufwändig aus der Asche entfernt werden.

Gaskartuschen sind vollständig zu leeren

Der Hersteller von Heliumgasflaschen empfiehlt, eine Einkerbung am Henkel der Flasche mit einem Schraubenzieher aufzuhebeln bzw. einzustechen, damit das restliche Gas entweichen kann. Anschließend sollen die Gasflaschen beim Wertstoffhof abgegeben werden. Dies jedoch erst, nachdem das Ventil entfernt wurde oder sich ein Loch im Behältnis befindet, um sicherzustellen, dass der Behälter tatsächlich drucklos und leer ist.

Da nicht alle Wertstoffhöfe im Landkreis Darmstadt-Dieburg leere Heliumgasflaschen annehmen, bitteet der ZAW vor Abgabe beim jeweiligen Wertstoffhof anzufragen.

Ggf. nehmen auch Hersteller oder Vertriebsfirmen von Gasen diese Kartuschen oder Flaschen kostenfrei zurück. Mit der richtigen Entsorgung der Gasflaschen wird zum einen dazu beigetragen, dass der Betrieb des Müllheizkraftwerks auch weiter sicher aufrecht erhalten werden kann und zum anderen ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet.

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„Brandgefährlich“

Warum auf den Wertstoffhöfen in Groß-Umstadt/Semd und Weiterstadt Elektrogeräte mit Akkus nun getrennt gesammelt werden

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mobiltelefone, Laptops, Eletrowerkzeuge und Co. enthalten die langlebigen, zuverlässigen Batterien, die oft fest mit den Geräten verbunden sind und sich nicht austauschen oder entfernen lassen. Die richtige Entsorgung hilft Brände zu verhindern.


Das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fordert eine getrennte Sammlung von Geräten und Batterien bzw. Akkus. In vielen Geräten sind die Akkus fest verbaut und lassen sich nicht entfernen. Hierfür sieht das Gesetz eine getrennte Erfassung auf den Sammelstellen vor.

Bei richtigem Umgang und korrekter Handhabung sind die Batterien und Akkus sehr sicher. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist das Gefahrenpotenzial extrem hoch und die Brandbekämpfung schwierig. Lithiumbrände sind deshalb so gefährlich, weil sie sich sozusagen selbst befeuern: Beim Verbrennen entsteht Sauerstoff, der wieder das Feuer verstärkt. Zudem entstehen ätzende, reizende Dämpfe.

Viele Brände werden durch defekte Akkus verursacht.

Um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten und im Notfall schnell und richtig reagieren zu können, schreibt das Gesetz die getrennte Sammlung vor. Gitterboxen, die Geräte mit Akkus enthalten, werden gesondert gelagert und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen transportiert.

Bislang erfolgt die Sortierung der Geräte bei der Azur GmbH, dem landkreiseigenen Elektroschrottverwerter, auf dem Werksgelände. Durch die ständig steigende Zahl von Geräten, die festverbaute Lithium-Ionen Akkus enthalten, steigt die Brandgefahr kontinuierlich an, sodass die Trennung der Geräte von Lithium-Ionen freien Geräten nun bereits auf dem Wertstoffhof in Semd sowie Weiterstadt erfolgt.

Die Azur GmbH bittet bei allen Anlieferungen auf die Zuordnung in die gekennzeichneten Gitterboxen zu achten. In die Einwurfcontainer dürfen – wie bisher auch – nur Geräte geworfen werden, die keinen Akku mehr enthalten.

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Nur Bio – nix anderes!

Unter dem Motto “ Nur Bio – nix anderes!“ wirbt der ZAW dafür, nur biologisch abbaubare Küchen- und Gartenabfälle in die Biotonne zu geben. Vielfach bietet der Handel sogenannte „kompostierbare“ Folienbeutel, aber auch Kaffeekapseln oder gar Campinggeschirr an. Kundinnen und Kunden kaufen diese Produkte mit einem guten Gewissen, etwas für die Umwelt getan zu haben. Aber Vorsicht: all diese Produkte gehören im Landkreis Darmstadt-Dieburg in die Restmülltonne.

Diese Stoffe sind im Kompostierungsprozess nicht vollständig abbaubar und im fertigen Kompost sowie in den Gartenerden in zerkleinerter Form noch enthalten. 

Verwenden Sie deshalb zum Einwickeln des feuchten Biogutes Zeitungspapier aus der Tageszeitung, Küchenkrepp oder Papiertüten. Diese sind beispielsweise bei den ZAW-Kompostierungsanlagen sowie bei vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erhältlich. Der Einzelhandel bietet ebenfalls Papiertüten für diese Zwecke an.

Auch Windeln, Tierfäkalien oder Papiertüten mit Kunststofffenster haben im Bioabfall nichts verloren und gefährden die Qualität des Kompostes.

Wie genau der Weg vom Biogut zum Qualitätskompost funktioniert, erfahren Sie im Film der Gütegemeinschaft Kompost Region Süd e.V.

Dazu müssen Sie einfach nur auf das Foto klicken und Sie erfahren, warum sauberer Bioabfall so wichtig ist. Filmdauer: 2 Minuten und 50 Sekunden. Viel Spaß dabei!

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Da-Di-Werk wird zu ZAW

Zum Ende des Jahres 2022 geht das Umweltmanagement (bisher Teil des Da-Di-Werks) über in den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Grund für den Betriebsübergang ist eine Änderung im Steuerrecht, die auf europäische Rechtsprechung zurückzuführen ist. Danach sind Dienstleistungen, die öffentliche Unternehmen für andere öffentliche Unternehmen ausführen, künftig mit Umsatzsteuer zu belegen, soweit ein Wettbewerb mit privaten Unternehmen möglich wäre. 

Das Da-Di-Werk betreibt im Landkreis Darmstadt-Dieburg fünf Kompostierungsanlagen, die beiden Wertstoffhöfe in Groß-Umstadt/Semd und Weiterstadt sowie die Abfallgefäßvermietung. Außerdem übernimmt es für den ZAW die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung. Würden nun all diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig, bedeutete dies für den Müllgebührenzahler eine zusätzliche Belastung von knapp 2 Mio. Euro jährlich.

Deswegen haben sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der ZAW entschieden, den Betriebszweig Umweltmanagement des Da-Di-Werks im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den ZAW zu übertragen. Das Da-Di-Werk Gebäudemanagement bleibt hiervon unberührt. „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe dieser Regelung unserer Bürgerschaft erhebliche Mehrkosten im Gebührenbereich ersparen können“, so der ZAW-Vorstandsvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete Lutz Köhler.

Mit dem Betriebsübergang wird der ZAW nun Arbeitgeber für 81 Beschäftigte und Eigentümer der Kompostierungsanlagen sowie des Verwaltungssitzes des ZAW in Messel. „Die Zusammenlegung unserer Kompetenzen schafft Synergien, schärft das Profil des ZAW und kommt so letztlich allen Menschen im Landkreis zugute“, sagen die Geschäftsführer des ZAW Dr. Armin Kehrer und Bernd Dewitz.