Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) weist darauf hin, dass die bisherige Holsammlung von Elektro-Altgeräten aus privaten Haushalten ab dem 1. Januar 2026 eingestellt wird. Grund sind hoher Aufwand, geringe Sammelmengen und steigende Kosten. Das Holsystem gilt als unwirtschaftlich. Durch die Einstellung kann der Gebührenhaushalt jährlich um etwa 300.000 Euro entlastet werden.

Welche Geräte gehören zum Elektroschrott?

Elektroschrott umfasst unter anderem Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde, Trockner, Fernsehgeräte, Computer, Monitore, Drucker, Radios, Küchengeräte, Telefone, Handys, Lampen, Lichterketten, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Kabel, Stecker und Kleingeräte aller Art.

Fortbestehende Entsorgungsmöglichkeiten

Die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen im Landkreis sowie die ZAW-Wertstoffhöfe in Semd und Weiterstadt nehmen Elektro-Altgeräte weiterhin kostenlos an. Viele Bauhöfe bieten Sammelbehälter für Elektrokleingeräte, Kabel und Stecker an. Auch die AZUR GmbH in Mühltal nimmt Elektroschrott aus privaten Haushalten zu den regulären Öffnungszeiten entgegen. Hier wird der Elektroschrott umwelt- und ressourcenschonend weiterbehandelt. Reparierbare Geräte werden wiederaufbereitet, geprüft und vor Ort weiterverkauft. Nicht reparierbare Geräte werden zerlegt und an spezialisierte Betriebe zur Verwertung weitergeleitet. Klima- und Kühlgeräte werden ausschließlich beim ZAW-Wertstoffhof in Weiterstadt kostenlos angenommen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Elektro-Altgeräte an welchen Sammelstellen abgegeben werden können: https://www.zaw-online.de/wp-content/uploads/2025/11/Uebersicht-der-Sammelstellen.pdf

Wohin mit Batterien und Kleingeräten mit Energiespeichern?

Genau wie Elektro-Altgeräte dürfen auch Batterien, Akkus und Kleingeräte mit fest verbauten Energiespeichern nicht in den Hausmüll. Sie können an verschiedenen Sammelstellen oder auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler von Elektrokleingeräten sind ebenfalls zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Diese stellen in der Regel auch Sammelboxen für Altbatterien bereit.

Gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels

Für den Handel besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte. Kleingeräte müssen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen werden und Großgeräte beim Neukauf ebenfalls. Einwohnerinnen und Einwohner können Elektrogeräte daher nicht nur an öffentlichen Sammelstellen, sondern auch im Handel abgeben.