Sie wollen die Müllgebühren für Ihr Objekt senken?
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Stellen Sie Ihre Restmüllentsorgung auf das
Müllschleusensystem um! Sie können bis zu 50 % sparen.
Vorteile:
Wer sorgfältig Abfälle trennt oder vermeidet, zahlt auch weniger Gebühren. Dieses Ziel verfolgt der ZAW seit 1993 erfolgreich. Seit Einführung der bedarfsorientierten Abfuhr haben die Haushalte mit den unterschiedlichen Restmüllgefäßgrößen (50-240 Liter) die Möglichkeit, die Höhe ihrer Entsorgungskosten weitestgehend selbst zu bestimmen.
Dies ist in größeren Wohnanlagen nicht möglich, weil in den meisten Fällen große Restmüllcontainer zur Verfügung stehen. Die Bewohner haben also nicht die Möglichkeit durch gute Sortierung bzw. Vermeidung Müllgebühren einzusparen. Die Abrechnung erfolgt nach Wohnungsgröße oder nach einem Personenschlüssel und nicht nach dem Verursacherprinzip. Deshalb bietet der ZAW das Müllschleusensystem an. Somit haben die Bewohner in diesen Wohnanlagen ebenfalls die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Müllgebühren neben der Grundgebühr selbst zu beeinflussen.
An allen bisher eingeführten Müllschleusenstandorten konnten Restmüllvolumen und damit Müllgebühreneinsparungen erreicht werden.
Die Müllschleuse ist eine "Box", in die ein geöffneter 1,1 cbm Restmüllcontainer untergebracht ist. Auf dieser Box befindet sich die eigentliche "Schleuse" in Form einer Einwurfklappe.
Jeder Haushalt erhält eine Chipkarte (ähnlich einer EC-Karte). Diese Chipkarte berechtigt die Müllschleuse zu nutzen. Mit dem Einlesen der Chipkarte wird die Schleusenklappe, mit einem Volumen von 15 Litern, freigegeben. Durch das Schließen der Klappe fällt der Müllbeutel automatisch in den darunter stehenden Restmüllcontainer.
Die Chipkarte wird namentlich und wohnungsbezogen beim ZAW in der Datenbank erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass die Hausverwaltung eine genaue Abrechnung durchführen kann. Bei jedem Entleerungsvorgang wird eine Entleerungseinheit berechnet.
Bei einem Kartenverlust wird eine Gebühr von 15,00 € berechnet.
Vom ZAW wird der Jahresgebührenbescheid mit den genauen Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten erstellt. Mit diesen Daten kann die Hausverwaltung / Eigentümer die Gebührenabrechnung exakt und wohnungsbezogen durchführen.
| Wöchentliche Entleerung | 2-wöchentliche Entleerung |
|---|---|
| 156,50 € | 103,50 € |
Die Grundgebühr wird anhand des Verteilungsschlüssels der Hausverwaltung/ Eigentümer auf die einzelnen Haushalte umgelegt.
| Personenzahl/ Haushalt | Mindestleerung/ Jahr | Preis/ Entleerung | Mindestgebühr/ Jahr |
|---|---|---|---|
| 1-4 | 48 | 1,20 € | 57,60 € |
| 5-8 | 84 | 1,20 € | 100,80 € |
| 9-12 | 120 | 1,20 € | 144,00 € |
| mehr als 12 Personen | 156 | 1,20 € | 187,20 € |
Über die Mindestentleerung hinaus kann die Müllschleuse nach eigenem Bedarf benutzt werden.
Jede zusätzliche Schleusenbenutzung wird mit 1,20 € registriert und berechnet.
| Ist-Situation: | |
| 43 Haushalte und 2-wöchentliche Restmüllcontainerentleerung ergibt eine jährliche Gebühr von | 10.238,40 € |
| Umstellung auf das Müllschleusen-System: | |
| Mindestentleerungsgebühr 57,60 € pro Jahr und Haushalt mal 43 Haushalte | 2.476,80 € |
| Jahresgundgebühr pro Müllschleuse mit wöchentlicher Entleerung | 1.878,00 € |
| Jährliche Gebühr |
4.356,60 € |
| Einsparung in Höhe von 5.883,60 € pro Jahr | |
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