INFO Raiffeisenbank Schaafheim wird zu VR Bank Dreieich-Offenbach: Wir haben die Bankdaten für unsere Kundinnen und Kunden bereits maschinell umgesetzt. Ihre Meldung der geänderten Bankdaten an den ZAW ist nicht nötig.

Autor: C Funck

Hinweisbekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat am 10.12.2025 die 22. Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 11.12.2024 beschlossen.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:

Hinweisbekanntmachung 22. Änderung der ZAW Verbandssatzung_2

Die Änderungen finden Sie in der nachfolgenden Öffentlichen Bekanntmachung.

Veröffentl. 22. Änderung der Verbandssatzung

Den Link zur Verbandssatzung finden Sie hier.

Fusion der Raiffeisenbank Schaafheim mit der VR Bank Dreieich-Offenbach

Nach der Fusion der Raiffeisenbank Schaafheim mit der VR Bank Dreieich-Offenbach haben die Kundinnen und Kunden neue Kontodaten erhalten.

Der ZAW hat die Kontodaten in Zusammenarbeit mit der VR Bank Dreieich-Offenbach für die SEPA-Mandate maschinell umgesetzt.

Für die Kundinnen und Kunden der Raiffeisenbank Schaafheim ist es daher nicht notwendig, dem ZAW die neuen Kontodaten für ihre SEPA-Mandate mitzuteilen.

„ZAW Aktuell“: Die 41. Ausgabe ist da!

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe unserer Kundenzeitung für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Darmstadt-Dieburg präsentieren zu dürfen. Die ZAW Aktuell informiert Sie wie immer kompakt, verständlich und nah am Alltag – mit Themen, die für unsere Region wichtig sind.

Und darum geht es:

  • Neues Team, neue Energie: Lernen Sie die Menschen kennen, die sich als Führungskräfte täglich für eine saubere und nachhaltige Abfallwirtschaft im Landkreis einsetzen.
  • Wohin mit dem E-Schrott ab 2026: Wir erklären, welche neuen Vorgaben kommen, was sich für Haushalte ändert und wie Sie Elektroaltgeräte künftig richtig entsorgen.
  • Abfallgebühren ab 2026 und warum sie steigen müssen: Wir zeigen auf, welche Faktoren die Gebühren beeinflussen und warum die Anpassung notwendig ist.
  • Unser ZAW-Kompost – Bio-Power für den Boden: Erfahren Sie, wie unser hochwertiger Kompost entsteht und wie Sie Ihren Garten damit nachhaltig stärken.
  • Neuer Service bei der Sperrmüllanmeldung: Mehr Komfort für Sie! Wir stellen unseren neuen digitalen und kundenfreundlichen Anmeldeservice vor.
  • …und vieles mehr rund um Abfallvermeidung, Recycling und regionale Umweltprojekte.

Wichtig zu wissen: Die ZAW Aktuell ist auf 100% Recyclingpapier gedruckt. Wenn Papier, dann Recycling. Mit der gedruckten Zeitung wollen wir sicherstellen, alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und umfassend über unsere spannenden Themen rund um Abfall, Abfallvermeidung, Wertstoffkreisläufe und Umweltschutz zu informieren. Das Team des ZAW wünscht viel Freude beim Lesen!

ZAW-aktuell Nr. 41

10. Änderung der Abfallsatzung beschlossen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat am 29.09.2025 die 10. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung in der Fassung vom 01.01.2024 beschlossen.

Gem. § 16 Abs. 1 der ZAW Verbandssatzung wird die 10. Änderung der Abfallsatzung am 31.10.2025 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der üblichen Bürozeiten der Geschäftsstelle des ZAW die Abfallsatzung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Änderungen finden Sie in der nachfolgenden PDF

Veröffentl. Homepage 10. Änderung der Abfallsatzung

Die komplette neugefasste Abfallsatzung finden Sie in der nachfolgenden PDF

10. Änderung der Abfallsatzung gültig ab 01.01.2026

RMG und RESO informieren: Austausch der 1.100 Liter-Container für die Abfuhr von Leichtverpackungen (Gelbe Säcke)

Ab 2025 übernimmt das Unternehmen RMG Rohstoffmanagement GmbH die Abfuhr der gelben Säcke im Landkreis Darmstadt Dieburg.

Da die bisherigen 1,1 m³ Container der Firma Reso gehören, müssen alle Gefäße getauscht werden. Bitte lassen Sie die Container nach der Abfuhr an der Straße stehen, damit sie abgeholt werden können. Wann in Ihrer Kommune die Container abgeholt werden, können Sie der untenstehenden Liste entnehmen.

Die neuen Container werden von der Firma RMG in den nächsten Wochen gestellt.

Bei Fragen zum Abzug der gelben Container wenden Sie sich bitte an:

Reso, Disposition
Tel.: 06061 9600-0
E-Mail: vasb@erfb-tzou.qr

Bei Fragen zur Gestellung der neuen gelben Container wenden Sie sich bitte an:

RMG
E-Mail: Tryore-Fnpx.Qn-Qv@ezt-tzou.qr

Datum der Abfuhr:Stadt/Gemeinde:Abhohldatum:
16.12.2024Pfungstadt-Kernstadtnach dem 16.12.2024
17.12.2024Modautal/ Allertshofen, Asbach, Brandau,
Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl,
Klein-Bieberau und Lützelbach
nach dem 17.12.2024
17.12.2024Mühltal-Frankenhausen,
Mühltal-Waschenbach,
nach dem 17.12.2024
17.12.2024Ober-Ramstadt/Modaunach dem 17.12.2024
18.12.2024Roßdorf und Gundernhausennach dem 18.12.2024
18.12.2024Otzberg/Zipfen, Hering,
Ober-Klingen, Nieder-
Klingen, Ober-Nauses und
Schloß-Nauses
nach dem 18.12.2024
18.12.2024Weiterstadt (Kernstadt),
Braunshardt und Schneppenhausen
nach dem 18.12.2024
19.12.2024Reinheim (Kernstadt)
nach dem 19.12.2024
19.12.2024Eppertshausennach dem 19.12.2024
19.12.2024Erzhausennach dem 19.12.2024
19.12.2024Messelnach dem 19.12.2024
20.12.2024Groß-Bieberau (Kernstadt)/
Rodau und Hippelsbach
nach dem 20.12.2024
20.12.2024Alsbach-Hähnlein/Alsbachnach dem 20.12.2024
20.12.2024Münster und Breitefeldnach dem 20.12.2024
20.12.204Bickenbachnach dem 20.12.2024
21.12.2024Schaafheim/Radheim, Mosbach
Schlierbach,
Anfang Januar 2025
21.12.2024Groß-Umstadt/Heubach, Wiebelsbach,
Frau-Nauses und Semd
Anfang Januar 2025
21.12.2024Alsbach-Hähnlein/Hähnlein und SandwieseAnfang Januar 2025
21.12.2024DieburgAnfang Januar 2025
21.12.2024Pfungstadt/Eschollbrücken, Eich und HahnAnfang Januar 2025
23.12.2024Otzberg/Lengfeld und HabitzheimAnfang Januar 2025
23.12.2024Groß-Zimmern und Klein-ZimmernAnfang Januar 2025
24.12.2024Reinheim/Georgenhausen, Zeilhard,
Spachbrücken und Ueberau
Anfang Januar 2025
24.12.2024Babenhausen Kernstadt mit HarreshausenAnfang Januar 2025
24.12.2024Griesheim NordAnfang 2025
27.12.2024Groß-Umstadt/Kernstadt 1 und RichenAnfang Januar 2025
27.12.2024Babenhausen/Harpertshausen, Hergershausen,
Langstadt und Sickenhofen
Anfang Januar 2025
27.12.2024Münster/AltheimAnfang Januar 2025
27.12.2024Dieburg IndustriegebietAnfang Januar 2025
27.12.2024Seeheim-Jugenheim/SeeheimAnfang Januar 2025
28.12.2024Groß-Umstadt/Kernstadt 2, Dorndiel und RaibachAnfang Januar 2025
28.12.2024Seeheim-Jugenheim/Stettbach, Ober-
Beerbach, Jugenheim, Balkhausen, Malchen
und Steigerts
Anfang Januar 2025
30.12.2024FischbachtalAnfang Januar 2025
30.12.2024Groß-Umstadt/Klein-Umstadt und KleestadtAnfang Januar 2025
30.12.2024Mühltal/Nieder-Ramstadt, Nieder-Beeerbach
Traisa und Trautheim
Anfang Januar 2025
31.12.2024Schaafheim Anfang Januar 2025
31.12.2024Griesheim SüdAnfang Januar 2025
31.12.2024Ober-Ramstadt/Kernstadt, Rohrbach
Wembach-Hahn
Anfang Januar 2025
31.12.2024Weiterstadt/Gräfenhausen und RiedbahnAnfang Januar 2025

Entsorgerwechsel bei der Abfuhr der Gelben Säcke zur Jahreswende

Zum 01. Januar 2025 werden die Gelben Säcke im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg von der Firma RMG Rohstoffmanagementt GmbH abgeholt.

Was dies für die Nutzung von Mietbehältern oder privat gekauften gelben Tonnen bedeutet, hat die RMG in einer Pressemitteilung an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg zusammengefasst.

Die Pressemitteilung finden Sie nachstehend.

RMG_Pressemitteilung_Mietbehaelter

Elektroschrott-Klau ist eine Straftat

Etwa zwei- bis viermal pro Jahr und Kommune werden im Landkreis Darmstadt-Dieburg Flyer von privaten Anbietern in Briefkästen geworfen mit dem Angebot, Altkleidung, Schuhe, Töpfe Altmetall oder Elektroschrott bequem und direkt vor der Haustür abzuholen. Was praktisch klingt, ist allerdings eine illegale Sammlung und somit eine Straftat, die bei der Bereitstellung von Abfällen unterstützt würde. Hinzu kommen Sammler, die einfach auf gut Glück herumfahren, „und uns die Sachen einfach vor der Nase wegklauen“, wie es Sabine Braun vom Zweckverbands Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW)ausdrückt. Denn Diebstahl ist es in jedem Fall.

Für die Abfalleinsammlung ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg der ZAW zuständig. Dieser hat mit der Einsammlung des Elektroschrotts ausschließlich die Azur GmbH aus Mühltal beauftragt. Und nur diese garantiert auch, dass die eingesammelten Geräte fachgerecht wiederverwertet oder entsorgt werden. Dazu hat sie den gesetzlichen Auftrag, der aber auch gleichzeitig impliziert, dass Elektroschrott nur über die Azur GmbH im Auftrag des ZAW eingesammelt werden darf. Andere private oder gewerbliche Schrottsammler müssten vorher eine Genehmigung beim Regierungspräsidium einholen, erklärt Braun. Die Behörde wiederum fragt dann beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in dem Fall beim ZAW– nach. „Wir lehnen das aber ab, und damit bleibt es illegal“, sagt Sabine Braun.

Denn die Azur GmbH ist mehr als ein abfallwirtschaftliches Unternehmen. Die hundertprozentige Tochter des Landkreises hat einen sozialen und ökologischen Geschäftszweck, weil sie Hilfestellung für Langzeitarbeitslose zur (Re-) Integration auf dem Arbeitsmarkt bietet und mit ihren Mitarbeitenden für die Wiederverwertung des Elektroschrotts im Sinne eines nachhaltigen Ressourcen- und Umweltschutzes sorgt. Außerdem finanziert sich die Azur GmbH aus den Einnahmen des Recyclings, was wiederum dafür sorgt, dass die Müllgebühren stabil bleiben.

„Jede Bürgerin und jeder Bürger ist aufgefordert, Elektro-Altgeräte einer korrekten Entsorgung zuzuführen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete und ZAW-Vorstandsvorsitzende, Lutz Köhler. „Denn nur wir gewährleisten, dass mit dem Elektroschrott kein Schindluder getrieben wird.“ Dass die privaten Sammler, die mit Flyer werben oder einfach so herumfahren, kaum seriös sind, sei auch daran zu erkennen, dass in der Regel Handynummern auf den Flyern stünden, die von Prepaid-Handys seien. Diese werden meistens nach der Sammlung entsorgt, so sind die Besitzer kaum zu verfolgen. Wer Geräte auf die Straße stellt, drückt damit seinen „Entledigungswillen“ aus, wie es im Gesetz heißt. Und damit greift der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Wer es trotzdem mitnimmt, macht sich strafbar. „Damit es für illegale Sammler unbequem wird, benötigt der ZAW die Aufmerksamkeit sowie Unterstützung aller. Jede unzulässige Sammlung ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht“, sagt Lutz Köhler.

Zu entsorgende Geräte können über die Service-Hotline 06159 9160-600 beim ZAW zur Abholung angemeldet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Abgabe von Elektroschrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis. Ausnahmen sind Münster und Eppertshausen, wo der Bauhof Elektroaltgeräte annimmt, in Seeheim-Jugenheim ist es der Betriebshof.

Wer einen möglichen Diebstahl melden möchte, kann sich an das ZAW-Serviceteam unter 06159/9160 600 oder per E-Mail an freivpr@mnj-bayvar.qr wenden. Folgende Informationen sind hilfreich: Ort (genaue Adresse), Datum und Uhrzeit, Kfz-Kennzeichen, Art und Anzahl der entwendeten Geräte. Pro Monat gibt es etwa zwei bis drei Meldungen über illegale Sammlungen beim ZAW. Und das ist auch gut so und könnte auch noch mehr sein. „Denn jedes gestohlene Elektrogerät kann nicht repariert und zum Wiederverkauf angeboten werden“, sagt Sabine Braun. „Zudem sind in den Elektrogeräten wertvolle Rohstoffe und Ersatzteile enthalten, die wieder verwertet oder verwendet werden können.“


ZAW erhält erneut EMAS-Urkunde

Das Da-Di-Werk/Umweltmanagement beteiligte sich seit dem Jahr 2000 an dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (= Ecological Management and Audit Scheme) gemäß EU‑ Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) 2017/1505 vom 28.08.2017 und der Verordnung (EG) 2018/2026 vom 20.12.2018.

Mit dem Betriebsübergang des Da-Di-Werkes/Umweltmanagement auf den ZAW zum 01.01.2023 führt dieser zukünftig die Zertifizierung fort.

Im November 2023 wurde das Zertifikat für weitere drei Jahre erteilt.

ZAW Aktuell | Januar 2024

Unsere Kundenzeitung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Wir feiern die 40. Ausgabe der ZAW Aktuell.

Folgende spannende Themen sind in dieser Ausgabe für Sie zusammengefasst:

  • Neues Design für Website und Abfall-App
  • Wertvoller Elektroschrott
  • ZAW erhöht die Müllgebühren ab Januar 2024
  • Gebrauchte Haushaltgeräte mit 1-jähriger Garantie
  • Rätseln und Gewinnen
  • u.v.m.

ZAW-aktuell

ZAW-Aktuell Nr. 40 – 2024

Erhöhung der Müllgebühren ab 01.01.2024 unumgänglich

Die stark gestiegenen Aufwendungen für Material, Energie und Personal machen auch vor der Müllabfuhr nicht halt: Die Verbandsversammlung des Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) hat deshalb eine Erhöhung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2024 beschlossen. Steigen sollen sowohl die Grundgebühren als auch die Gebühren für jede weitere Leerung.

Gebühren steigen durchschnittlich um 25 Prozent

In einer Zeit, in der viele Faktoren zu deutlich ansteigenden Preisen und Inflationsraten führten, spiegelte sich dies in den Angeboten für den neuen Ausschreibungszeitraum wieder. Gestiegene Treibstoffkosten und Mautgebühren, höhere Personalkosten sowie Anschaffungskosten für bessere Fahrzeugtechnik sind nur einige der Faktoren, die sich auf die Einsammlungskosten auswirken. Auch steigende Verwertungskosten wie beispielsweise beim Müllheizkraftwerk Darmstadt, sowie zusätzlich zwingende CO2- Abgaben durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz tragen dazu bei, dass die Abfallgebühren im Landkreis Darmstadt-Dieburg ab Januar 2024 um durchschnittlich 25 Prozent steigen.

Falsche Müllentsorgung führt zu höheren Kosten

Noch immer landen Abfälle, die in den Gelben Sack, die Biotonne oder in die Papiertonne gehören im Restmüll. Dies wirkt sich auf die Höhe der Abfallgebühren der Gebührenzahlenden aus. Jede Leerung der Restmülltonne über zwölf Mindestentleerungen im Jahr hinaus, kostete beispielsweise für das 50 Liter-Gefäß im Jahr 2023 noch neun Euro, zukünftig werden 11,20 Euro abgerechnet, was eine Erhöhung um 24,4 Prozent bedeutet.

ZAW verstärkt Kontrollen

Um weiterhin erfolgreich entgegenzuwirken, verstärkt der ZAW ab 2024 die Kontrollen der Biotonnen durch Metalldetektoren an den Sammelfahrzeugen, unterstützt durch Sichtkontrollen des Abfuhrpersonals. Falsch befüllte Biotonnen bleiben ungeleert stehen und werden nach vorheriger Anmeldung später gegen Gebühr als Restabfall mitgenommen und entsorgt. Ziel des ZAW ist es, für die nächsten Jahre weiterhin eine, verlässliche Abfallentsorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu gewährleisten und die Gebühren nicht noch weiter steigern zu müssen.

Wie sich die Gebühren auf die einzelnen Gefäßgrößen auswirken, zeigt die nachstehende Tabelle:

Gefäßgröße RestmüllJährliche Grundgebühr inklusive 12 LeerungenJede weitere Leerung
50 Liter134,40 €11,20 €
60 Liter163,20 €13,60 €
80 Liter216,00 €18,00 €
120 Liter324,00 €27,00 €
240 Liter648,00 €54,00 €
Gefäßgröße RestmüllJähliche Gebühr
1.100 Liter (2-wöchentlich)3.520,80 €
1.100 Liter (wöchentlich)5.282,40 €

Weitere Gebühren finden Sie auf unserer Seite Gebühren Haushalt