Kategorie: Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweisbekanntmachung

Die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Land-kreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) in der Wahlzeit 2021 bis 2026 findet am Dienstag, dem 02.12.2025, 17:00 Uhr,
im Sitzungszimmer 4013 des Kreishauses Darmstadt, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt, statt. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten finden Sie hier:

18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2.12.2025

Die 19. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) in der Wahlzeit 2021 bis 2026 findet am Mittwoch, dem 10.12.2025, 17:00 Uhr, im Kreistagssitzungssaal des Kreishauses Darmstadt, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt, statt. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten finden Sie hier:

19. Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2025

Gebührenanpassung ab 2026: Warum sie notwendig wird

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) informiert über eine notwendige Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2026. Die Gebühren steigen im Durchschnitt um rund 20 Prozent. Für Haushalte mit einer 50l-Restmülltonne steigt die Grundgebühr lediglich um rund 16 %, also um 22,08 Euro pro Jahr. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der Abfallentsorgung.

Steigende Kosten in allen Bereichen der Entsorgung

Die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Darmstadt wird spürbar teurer, ebenso schlagen höhere Energiekosten sowie gestiegene Abgaben, darunter CO₂-Steuer und Mautgebühren, auf die Gebührenkalkulation durch. Die Kosten für Sammlung, Transport und Infrastruktur sind deutlich gestiegen.

„Unsere Abfallwirtschaft ist ein großer, verlässlicher Kreislauf – von der Sammlung über die Verwertung bis hin zur Verwaltung. Die Kostensteigerungen betreffen alle Stufen. Wir kommen an einer Anpassung daher nicht vorbei, halten sie aber so gering wie möglich“, erklärt ZAW-Geschäftsführer Carsten Helfmann. „Wichtig ist: Wir arbeiten strikt kostendeckend. Kein Euro fließt in Gewinne, alles bleibt im System. Überschüsse werden den Gebührenzahlenden wieder gutgeschrieben. Die jetzt beschlossene Gebührenanpassung ist sachlich notwendig und transparent begründet.“

Was die Anpassung für Haushalte bedeutet

Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet dies zum Beispiel: Die Jahresgebühr für eine 50-Liter-Restabfalltonne steigt von derzeit 134,40 Euro auf künftig 156,48 Euro – also um 22,08 Euro im Jahr. In Wohnanlagen mit Müllschleusen erfolgt weiterhin eine verursachungsgerechte, faire Verteilung der Kosten.

Geprüft, bestätigt und stabil bis 2028

Die Gebührenkalkulation wurde von einem unabhängigen Fachbüro erstellt und anschließend wurde die notwendige Gebührenanpassung durch die ZAW-Verbandsversammlung beschlossen. Sie gilt stabil für die Jahre 2026 bis 2028. Mit dem Versand der neuen Gebührenbescheide erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner eine detaillierte Information zu den angepassten Gebühren.

„Die Kommunen und der Landkreis tragen große Verantwortung für eine zukunftsfähige, bezahlbare Entsorgungsstruktur“, betont Lutz Köhler, Vize-Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. „Unsere Einwohnerinnen und Einwohner können sich darauf verlassen, dass der ZAW sparsam wirtschaftet und weiterhin eine sichere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.“

Der ZAW setzt weiterhin auf Transparenz und Zuverlässigkeit

Der ZAW unterstreicht sein Versprechen, effizient, klar nachvollziehbar und nachhaltig zu arbeiten. Der Verband dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Beitrag zu einem funktionierenden und gemeinschaftlich getragenen Entsorgungssystem – heute und in Zukunft.

10. Änderung der Abfallsatzung beschlossen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat am 29.09.2025 die 10. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung in der Fassung vom 01.01.2024 beschlossen.

Gem. § 16 Abs. 1 der ZAW Verbandssatzung wird die 10. Änderung der Abfallsatzung am 31.10.2025 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der üblichen Bürozeiten der Geschäftsstelle des ZAW die Abfallsatzung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Änderungen finden Sie in der nachfolgenden PDF

Veröffentl. Homepage 10. Änderung der Abfallsatzung

Die komplette neugefasste Abfallsatzung finden Sie in der nachfolgenden PDF

10. Änderung der Abfallsatzung gültig ab 01.01.2026

Wirtschaftsplan 2025 des ZAW

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat am 21.03.2025 den Wirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.

Gem. § 16 Abs. 1 der ZAW Verbandssatzung wird die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite des ZAW an dieser Stelle am 08.05.2025 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der üblichen Bürozeiten der Geschäftsstelle des ZAW den Wirtschaftsplan in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Der Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 08.05. bis 09.05.2025 und vom 12.05. bis 16.05.2025 in der Geschäftsstelle des ZAW in 64409 Messel, Roßdörfer Str. 106, während der üblichen Bürozeiten von 8:30 bis 15:30 Uhr bzw. freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Nr. 06159-9160114 wird gebeten.

ZAW_Wirtschaftsplan_2025