Hinweisbekanntmachung

Zeichen, die der ZAW für verschiedene Bereiche verwendet als Platzhalter für Mitteilungen und Bekanntmachungen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat in ihrer Sitzung am 16.09.2026 den Jahresabschluss des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß § 20 Abs. 1 der Verbandssatzung i. V. m. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Der Geschäftsführung und dem Verbandsvorstand wurde für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß § 20 der Verbandssatzung i. V. m. § 18 KGG und § 114 HGO Entlastung erteilt.

Der festgestellte Jahresgewinn der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2025 in Höhe von 599.302 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und phasengleich der Rücklage für Investitionen BgA zugeführt.

Der festgestellte Jahresgewinn aus dem hoheitlichen Bereich in Höhe von 997.199 € wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.

Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüft und trägt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 04. August 2026.

Der Jahresabschluss wird in der Zeit vom 22.09. bis 06.10.2026 während der üblichen Bürozeiten von 8:30 bis 15:30 Uhr bzw. Freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des ZAW in
64409 Messel, Roßdörfer Straße 106, öffentlich ausgelegt. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter
der Nr. 06159 9160-118 wird gebeten.

Lutz Köhler

–Verbandsvorstandsvorsitzender–

ZAW_2025_Prüfungsbericht_Final