Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank seit dem 9. Oktober 2025 bei der Erfassung von Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Empfängerprüfung durchführen.
Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das vor der Ausführung einer Zahlung den eingegebenen Kontonamen mit dem tatsächlich hinterlegten Kontoinhaber abgleicht.
Was bedeutet das für Sie?
Bei Überweisungen an den ZAW kann künftig ein Hinweis angezeigt werden, wenn der angegebene Name nicht mit dem registrierten Kontoinhaber übereinstimmt.
Diese Prüfung hilft, Zahlungen zuverlässig an den richtigen Empfänger zu übermitteln und betrügerische Aktivitäten zu erschweren.
Bitte verwenden Sie bei Überweisungen an uns (auf Konten der Sparkasse Dieburg oder der Sparkasse Darmstadt) als Empfängername
- Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ZAW
oder
- ZAW Darmstadt-Dieburg
oder
- ZAW
exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. ZV-Software auf diesen Empfängernamen an.
Bei Fragen zur neuen VOP-Funktion steht Ihnen der ZAW selbstverständlich gerne zur Verfügung.