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Hinweisbekanntmachung

Zeichen, die der ZAW für verschiedene Bereiche verwendet als Platzhalter für Mitteilungen und Bekanntmachungen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat in ihrer Sitzung am 04.03.2026 den Jahresabschluss des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 20 Abs. 1 der Verbandssatzung i. V. m. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Der Geschäftsführung und dem Verbandsvorstand wurde für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 20 der Verbandssatzung i. V. m. § 18 KGG und § 114 HGO Entlastung erteilt.

Der festgestellte Jahresverlust der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2024 in Höhe von 99.723 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und phasengleich der Rücklage für Investitionen BgA entnommen.

Der festgestellte Jahresgewinn aus dem hoheitlichen Bereich in Höhe von 1.610.310 € wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.

Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüft und trägt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 23. Dezember 2025.

Lutz Köhler

Verbandsvorstandsvorsitzender

ZAW Jahresabschluss 2024 Prüfungsbericht