INFO Wichtig bei Überweisungen: Banken gleichen den Empfängernamen künftig ab (VoP-Verfahren). Unsere Empfehlungen für Überweisungen an uns finden Sie auf dieser Seite in unserem aktuellen "Gut zu wissen"-Artikel.

Autor: A Hilzinger

Hinweis zur neuen „Verification of Payee“ (VOP)

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank seit dem 9. Oktober 2025 bei der Erfassung von Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Empfängerprüfung durchführen.

Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das vor der Ausführung einer Zahlung den eingegebenen Kontonamen mit dem tatsächlich hinterlegten Kontoinhaber abgleicht.

Was bedeutet das für Sie?

Bei Überweisungen an den ZAW kann künftig ein Hinweis angezeigt werden, wenn der angegebene Name nicht mit dem registrierten Kontoinhaber übereinstimmt.

Diese Prüfung hilft, Zahlungen zuverlässig an den richtigen Empfänger zu übermitteln und betrügerische Aktivitäten zu erschweren.

Bitte verwenden Sie bei Überweisungen an uns (auf Konten der Sparkasse Dieburg oder der Sparkasse Darmstadt) als Empfängername

  • Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ZAW

            oder

  • ZAW Darmstadt-Dieburg

            oder

  • ZAW

exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. ZV-Software auf diesen Empfängernamen an.

Bei Fragen zur neuen VOP-Funktion steht Ihnen der ZAW selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Hinweisbekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – hat am 10.12.2025 den Wirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.

Gem. § 16 Abs. 1 der ZAW Verbandssatzung wird die öffentliche Bekanntmachung auf dieser Internetseite des ZAW am 13.01.2026 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der üblichen Bürozeiten der Geschäftsstelle des ZAW den Wirtschaftsplan in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Wirtschaftsplan

2026

a)     Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 mit Stellenplan:

Gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) i.d.F. vom 16.02.2023 (GVBl. S 83, 88) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Verbandssatzung des ZAW hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg – ZAW – am 10.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf 40.798.700 €

in den Aufwendungen auf 39.995.300 €

Jahresgewinn/-verlust 803.400 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf 4.339.996 €

in den Ausgaben auf 4.339.996 €

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Aufstellung einer Stellenübersicht ist beigefügt.

§ 6

Gemäß der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung einzelner Aufgaben durch die Städte/Gemeinden für den ZAW“, beschlossen in der Verbandsversammlung am 05.10.2023, (nachfolgend „örV“) werden die jeweiligen Vergütungssätze wie folgt festgelegt. Bezieht sich die Vergütung auf die Einwohnerzahl, so gilt jeweils die Einwohnerstatistik „ekom21“ (Haupt- und Nebenwohnsitz) zum Stichtag 30.06. des Vorjahres.

(1) Bauabfallsammelstellen (§ 1 a) der o.g. örV

Der ZAW erstattet den kommunalen Betreibern/Betreibergemeinschaften eine Jahrespauschale
von 12.600 € je Sammelstelle sowie eine Öffnungszeitenpauschale von aktuell 54,13 € (gemäß
KGST-Gutachten 2025/2026, Lohngruppe EG 5, Bereich 5) pro Öffnungsstunde im Kalenderjahr.

(2) Behälterbewirtschaftung und Abfallberatung (§ 1 b) der o.g. örV bzw. § 4 Abs. 3 der Verbandssatzung)

Die den Mitgliedskommunen zu erstattenden anteiligen Personalkosten werden als Einwohnerpauschalen auf 2,21 € je Einwohner/Jahr für die Leistung der Abfallberatung und 0,75 € je Einwohner/Jahr für die Leistung der Behälterbewirtschaftung, zusammen somit 2,96 € je Einwohner/Jahr für den 01.01. bis 30.04.2026 und aufgrund der Tarifentwicklung für den 01.05. bis 31.12.2026 auf 2,27 € je Einwohner/Jahr für die Leistung der Abfallberatung und 0,77 € je Einwohner/Jahr für die Leistung der Behälterbewirtschaftung, zusammen somit 3,04 € je Einwohner/Jahr, festgesetzt.

(3) Verteilung der Abfallkalender (§ 1 c) der o.g. örV

Die Anzahl der zu verteilenden Kalender ergibt sich wie folgt: Einwohnerzahl geteilt durch die Anzahl der Personen pro Haushalt im Landkreis (nach dem letzten Zensus derzeit 2,24) zuzüglich 15 % (Nachverteilung, Singlehaushalte). Die Aufwandsentschädigung wird festgesetzt auf 0,13 € je verteiltem Abfallkalender.

(4) Einsammlung und Verwertung von Weihnachtsbäumen (§ 1 d) der o.g. örV

Der Erstattungssatz wird festgesetzt auf 0,03 €/Einwohner.

(5) Einsammeln und Befördern von wildem Müll (§ 1 e) der o.g. örV

Die Mitgliedskommunen erhalten für den anteiligen Personalaufwand im Bereich der Einsammlung und der Beförderung von „Wildem Müll“ – einschließlich Papierkörbe – auf Basis der eingesammelten Jahrestonnage eine Erstattung. Diese ergibt sich aus der Formel: Jahrestonnage dividiert durch 55 kg multipliziert mit dem jeweiligen Stundensatz, aktuell: 54,13 €, Lohngruppe EG 5, Bereich 5, inklusive Arbeitsplatzkosten, abzüglich einem Drittel der den Kommunen ausgezahlten DSD-Pauschale.
Die abrechenbare Jahrestonnage wird auf 5,50 kg je Einwohner und Jahr begrenzt.

(6) Sofern Leistungen nach der genannten örV umsatzsteuerpflichtig sind/werden, handelt es sich bei den vorstehenden Beträgen um Nettoentgelte, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7

Für die Gebührenausgleichsrückstellung gelten die Bestimmungen des § 10 Abs. 2 KAG.

§ 8

Der Gebührenkalkulationszeitraum ist auf die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 festgelegt.
Die darauffolgende Gebührenkalkulationszeiträume sind der 01.01.2029 bis 31.12.2031 sowie der 01.01.2032 bis 31.12.2034.

b)     Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029:

Das im Wirtschaftsplan 2026 (Seite 87 – 90) enthaltene Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 wird beschlossen.

Gemäß § 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005, 183) in Verbindung mit § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 05.04.2025 (GVBl. I 2005, 142) liegt der

Wirtschaftsplan

2026

in der Zeit vom 13.01. bis 31.01.2026 in der Geschäftsstelle des ZAW in 64409 Messel, Roßdörfer Str. 106, während der üblichen Bürozeiten von 8:30 bis 15:30 Uhr bzw. freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Nr. 06159-9160118 wird gebeten.

Lutz Köhler

– Verbandsvorstandsvorsitzender –

2026_Wirtschaftsplan

Gelbe Säcke statt Gelber Tonne: Landkreis Darmstadt-Dieburg ist seit Januar 2025 reines Sackgebiet

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Leichtverpackungen seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich über Gelbe Säcke entsorgt. Gelbe Tonnen, Sackgaragen oder andere Behälter werden nicht mehr geleert. Die Säcke müssen am Boden an der Straße bereitgestellt werden – nicht im Behälter, nicht am Zaun und nicht in Gitterboxen.

Ende der Kulanzregelung für Sackgaragen

Obwohl Sackgaragen laut Systemfestlegung nicht mehr zulässig sind, hat die vom Dualen System Deutschland GmbH (DSD) beauftragt Firma RMG sie bisher aus Kulanz weiterhin geleert. Diese Übergangsphase ist nun abgeschlossen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 für alle Einwohnerinnen und Einwohner, ausgenommen sind Großanfallstellen, wie Großwohnanlagen, Schulen oder Gewerbebetriebe, die von der Firma RMG einen 1.100-Liter Container erhalten haben.   

Hintergrund der Regelung

Die RMG Rohstoffmanagement GmbH wurde durch die Betreiber der Dualen Systeme, vertreten durch Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), mit der Erfassung und Beförderung der Leichtverpackungen beauftragt. Grundlage ist die zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem DSD getroffene Systemfestlegung, die den Landkreis für den Zeitraum 2025–2027 als Sackgebiet definiert.

Folgen für bereits vorhandene Behälter

Behälter, die zuvor gemietet oder privat angeschafft wurden, können weiterhin zur Zwischenlagerung der Gelben Säcke genutzt werden. Für die Sammlung gilt jedoch eindeutig: Es werden ausschließlich lose bereitgestellte Gelbe Säcke mitgenommen. In den ersten Abfuhren 2025 wurden Gelbe Tonnen aus Kulanz ein letztes Mal geleert und mit Hinweisen zu den Änderungen versehen. Seit Ende dieser Übergangsphase findet keine Entleerung von Tonnen oder Sackgaragen mehr statt.

Warum keine Gitterboxen oder Sackgaragen?

Gitterboxen haben in der Vergangenheit Unfälle und Sachschäden verursacht, und auch Sackgaragen erschweren den reibungslosen Ablauf der Abholung. Deshalb müssen die Gelben Säcke sichtbar und lose am Boden bereitliegen. „Wir wissen, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner die Säcke bisher aus praktischen Gründen in Tonnen, Gitterboxen oder Sackgaragen bereitgestellt haben – etwa zum Schutz vor Wind“, erklärt eine Sprecherin der RMG Rohstoffmanagement GmbH. „Doch die vertraglichen Vorgaben sind eindeutig: Die Sammlung erfolgt ausschließlich über lose bereitgestellte Gelbe Säcke. Das sorgt für Sicherheit und einen effizienten Ablauf.“

Weitere Auskünfte erteilt die Firma RMG unter 0800 400 5 oder auf der Homepage www.rmg-gmbh.de. Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Gelben Säcke sowie zum dualen System bietet: www.muelltrennung-wirkt.de

Wohin mit dem Elektro-Schrott? Änderung bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten ab Jahresbeginn 2026

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) weist darauf hin, dass die bisherige Holsammlung von Elektro-Altgeräten aus privaten Haushalten ab dem 1. Januar 2026 eingestellt wird. Grund sind hoher Aufwand, geringe Sammelmengen und steigende Kosten. Das Holsystem gilt als unwirtschaftlich. Durch die Einstellung kann der Gebührenhaushalt jährlich um etwa 300.000 Euro entlastet werden.

Welche Geräte gehören zum Elektroschrott?

Elektroschrott umfasst unter anderem Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde, Trockner, Fernsehgeräte, Computer, Monitore, Drucker, Radios, Küchengeräte, Telefone, Handys, Lampen, Lichterketten, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Kabel, Stecker und Kleingeräte aller Art.

Fortbestehende Entsorgungsmöglichkeiten

Die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen im Landkreis sowie die ZAW-Wertstoffhöfe in Semd und Weiterstadt nehmen Elektro-Altgeräte weiterhin kostenlos an. Viele Bauhöfe bieten Sammelbehälter für Elektrokleingeräte, Kabel und Stecker an. Auch die AZUR GmbH in Mühltal nimmt Elektroschrott aus privaten Haushalten zu den regulären Öffnungszeiten entgegen. Hier wird der Elektroschrott umwelt- und ressourcenschonend weiterbehandelt. Reparierbare Geräte werden wiederaufbereitet, geprüft und vor Ort weiterverkauft. Nicht reparierbare Geräte werden zerlegt und an spezialisierte Betriebe zur Verwertung weitergeleitet. Klima- und Kühlgeräte werden ausschließlich beim ZAW-Wertstoffhof in Weiterstadt kostenlos angenommen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Elektro-Altgeräte an welchen Sammelstellen abgegeben werden können: https://www.zaw-online.de/wp-content/uploads/2025/11/Uebersicht-der-Sammelstellen.pdf

Wohin mit Batterien und Kleingeräten mit Energiespeichern?

Genau wie Elektro-Altgeräte dürfen auch Batterien, Akkus und Kleingeräte mit fest verbauten Energiespeichern nicht in den Hausmüll. Sie können an verschiedenen Sammelstellen oder auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler von Elektrokleingeräten sind ebenfalls zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Diese stellen in der Regel auch Sammelboxen für Altbatterien bereit.

Gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels

Für den Handel besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte. Kleingeräte müssen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen werden und Großgeräte beim Neukauf ebenfalls. Einwohnerinnen und Einwohner können Elektrogeräte daher nicht nur an öffentlichen Sammelstellen, sondern auch im Handel abgeben.

Hinweisbekanntmachung

Die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Land-kreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) in der Wahlzeit 2021 bis 2026 findet am Dienstag, dem 02.12.2025, 17:00 Uhr,
im Sitzungszimmer 4013 des Kreishauses Darmstadt, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt, statt. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten finden Sie hier:

18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2.12.2025

Die 19. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) in der Wahlzeit 2021 bis 2026 findet am Mittwoch, dem 10.12.2025, 17:00 Uhr, im Kreistagssitzungssaal des Kreishauses Darmstadt, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt, statt. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten finden Sie hier:

19. Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2025

Gebührenanpassung ab 2026: Warum sie notwendig wird

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) informiert über eine notwendige Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2026. Die Gebühren steigen im Durchschnitt um rund 20 Prozent. Für Haushalte mit einer 50l-Restmülltonne steigt die Grundgebühr lediglich um rund 16 %, also um 22,08 Euro pro Jahr. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der Abfallentsorgung.

Steigende Kosten in allen Bereichen der Entsorgung

Die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Darmstadt wird spürbar teurer, ebenso schlagen höhere Energiekosten sowie gestiegene Abgaben, darunter CO₂-Steuer und Mautgebühren, auf die Gebührenkalkulation durch. Die Kosten für Sammlung, Transport und Infrastruktur sind deutlich gestiegen.

„Unsere Abfallwirtschaft ist ein großer, verlässlicher Kreislauf – von der Sammlung über die Verwertung bis hin zur Verwaltung. Die Kostensteigerungen betreffen alle Stufen. Wir kommen an einer Anpassung daher nicht vorbei, halten sie aber so gering wie möglich“, erklärt ZAW-Geschäftsführer Carsten Helfmann. „Wichtig ist: Wir arbeiten strikt kostendeckend. Kein Euro fließt in Gewinne, alles bleibt im System. Überschüsse werden den Gebührenzahlenden wieder gutgeschrieben. Die jetzt beschlossene Gebührenanpassung ist sachlich notwendig und transparent begründet.“

Was die Anpassung für Haushalte bedeutet

Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet dies zum Beispiel: Die Jahresgebühr für eine 50-Liter-Restabfalltonne steigt von derzeit 134,40 Euro auf künftig 156,48 Euro – also um 22,08 Euro im Jahr. In Wohnanlagen mit Müllschleusen erfolgt weiterhin eine verursachungsgerechte, faire Verteilung der Kosten.

Geprüft, bestätigt und stabil bis 2028

Die Gebührenkalkulation wurde von einem unabhängigen Fachbüro erstellt und anschließend wurde die notwendige Gebührenanpassung durch die ZAW-Verbandsversammlung beschlossen. Sie gilt stabil für die Jahre 2026 bis 2028. Mit dem Versand der neuen Gebührenbescheide erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner eine detaillierte Information zu den angepassten Gebühren.

„Die Kommunen und der Landkreis tragen große Verantwortung für eine zukunftsfähige, bezahlbare Entsorgungsstruktur“, betont Lutz Köhler, Vize-Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. „Unsere Einwohnerinnen und Einwohner können sich darauf verlassen, dass der ZAW sparsam wirtschaftet und weiterhin eine sichere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.“

Der ZAW setzt weiterhin auf Transparenz und Zuverlässigkeit

Der ZAW unterstreicht sein Versprechen, effizient, klar nachvollziehbar und nachhaltig zu arbeiten. Der Verband dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Beitrag zu einem funktionierenden und gemeinschaftlich getragenen Entsorgungssystem – heute und in Zukunft.

Gelbe Säcke und Weißblechcontainer: ZAW bittet um richtige Nutzung

Vor allem Weißblechcontainer von Fehlbefüllungen betroffen

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg häufen sich aktuell Fehlbefüllungen bei der Sammlung von Verpackungsabfällen. Neben falsch bestückten Gelben Säcken bereiten vor allem die Weißblechcontainer große Probleme. Immer häufiger landen dort Abfälle, die nicht hineingehören – darunter Bau- und Restabfälle, große Kartonagen und teilweise sogar komplette Sperrmüllladungen.

Diese Fehlwürfe führen zu aufwendiger Nachsortierung, höheren Entsorgungskosten und im schlimmsten Fall dazu, dass Container vorübergehend gesperrt oder nicht geleert werden können. Zudem gefährden Fremdstoffe das Recycling und verschlechtern die Qualität der gesammelten Wertstoffe.

Was gehört wohin?

In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen, z. B. Kunststoffverpackungen (Becher, Flaschen, Folien), Metallverpackungen (Konservendosen, Aluminium) und Verbundmaterialien (Getränkekartons). Nicht erlaubt sind unter anderem Rest- und Bioabfälle, Kartonagen und Papier, Glas, Bau- und Renovierungsabfälle, Sperrmüll und Elektrogeräte.

Weißblechcontainer sind ausschließlich für Metall- und Weißblechverpackungen vorgesehen. Kartons, Möbelstücke oder Bauschutt führen hier zu massiven Störungen im Entsorgungsablauf.

ZAW und RMG setzen auf Kooperation

Seit 2025 ist die RMG Rohstoffmanagement GmbH für die Abholung der Gelben Säcke sowie die Entleerung der Wertstoffcontainer im gesamten Kreis zuständig. Beschwerden über nicht geleerte Container und zurückgelassene Gelbe Säcke gab es besonders zu Jahresbeginn und auch heute noch vereinzelt – immer öfter liegt der Grund für die Nichtabholung jedoch in deutlichen Fehlwürfen. Der ZAW appelliert daher an alle Haushalte, Gelbe Säcke und Container ausschließlich für die vorgesehenen Wertstoffe zu nutzen. Schon wenige falsch entsorgte Gegenstände können dazu führen, dass eine Abholung verweigert oder ein Container komplett verunreinigt wird.

„Der ZAW bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die bereits sorgfältig trennen und damit zu funktionierendem Recycling und einem sauberen Wohnumfeld beitragen“, so Geschäftsführer Carsten Helfmann. Gemeinsam lassen sich Fehlwürfe und zusätzliche Kosten vermeiden.

Als Sperrmüllbehälter zweckentfremdet: Die Fehlbefüllungen von Wertstoffcontainern im Landkreis haben zugenommen.

Kreisweite Müllsammelaktion vom 27.09. bis 18.10.2025

Wir räumen gemeinsam auf

Auch in diesem Jahr heißt es wieder: Ärmel hochkrempeln für eine saubere Umwelt!
Vom 27. September bis 18. Oktober 2025 beteiligen sich zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg an der traditionellen Herbstputzaktion.

Im genannten Zeitraum legt jede Kommune ihren eigenen Termin fest. Gesammelt wird der Müll, den achtlose Menschen in Wäldern, Fluren und an Wegen hinterlassen haben. Auch an den Gewässern wird aufgeräumt – allerdings nur bis Ende September, da dann die Schonzeit für Bachforellen beginnt.

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) stellt Handschuhe, Müllsäcke und Warnwesten bereit. Alle Helferinnen und Helfer erhalten zudem ein kleines Dankeschön.

Ob Ihre Stadt oder Gemeinde mitmacht, erfahren Sie im Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie beim ZAW, Ansprechpartnerin ist Christine Funck, p.shapx@mnj-bayvar.qr, Telefon 06159 – 9160 144. Machen auch Sie mit und setzen Sie ein Zeichen für eine saubere Umwelt!

Schon die Kleinsten machen mit, wenn Vereine, Schulen und Gruppen bei der kreisweiten Müllsammelaktion unterwegs sind. Immer wieder beeindruckend – und erschreckend zugleich – sind die großen Mengen, die dabei zusammenkommen. Gerade für Kinder ist es ein wichtiges Erlebnis, das Bewusstsein für eine saubere Umwelt zu stärken.

Strengere Regeln beim Bioabfall

Plastik und Bio-Kunststoffe gehören nicht in die „Grüne Tonne“

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist auf Beschluss von Bund und Ländern novelliert worden. Ziel ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu reduzieren.

Ab heute gelten strengere Regeln für sogenannte Störstoffe in der Biotonne. Hintergrund ist, dass noch immer zu viele Plastikabfälle in der Biotonne landen. Aus Bioabfall wird wertvoller Kompost für die heimischen Äcker und Gärten. Um die Qualität dieser Komposte und Erden sicherzustellen, müssen Störstoffe mit viel Aufwand entfernt werden.

Die wesentlichen Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:

Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über drei Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunststoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Die Abfuhrunternehmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg überprüfen den Inhalt der Biotonne per Sichtkontrolle sowie mit Detektoren. Ist die Tonne falsch befüllt, wird sie stehengelassen. Die Haushalte haben dann die Möglichkeit, die Störstoffe selbst auszusortieren, müssen dann allerdings die nächste turnusmäßige Leerung abwarten. Oder sie können bei ihrer Kommune eine Restmüll-Banderole erwerben und die Biotonne mit der Banderole versehen zum Restmüll-Termin entleeren lassen.

Auch andere Stoffe stören das Kompostierungsverfahren

Auch vermeintlich biologisch abbaubare Stoffe gehören nicht immer in die Biotonne. Auf der Seite des ZAW findet sich unter Abfall ABC – ZAW eine detaillierte Auflistung aller Abfallarten. Tierfäkalien beispielsweise haben in der Biotonne genauso wenig zu suchen wie rohes Fleisch und Knochen in größeren Mengen. Auch die Verwendung von sogenannten Bioplastikmülltüten schafft in den Kompostierungsanlagen große Probleme: Kompostierbares Plastik braucht für die Verrottung deutlich länger als Biomüll. Damit ist es industriell nicht kompostierbar und ein Störfaktor in den Kompostierungsanlagen. Sehr gut hingegen eignen sich die kompostierbaren Papiertüten, die der ZAW an seinen Kompostierungsanlagen verkauft.

Diese Karte erhalten Kundinnen und Kunden künftig an ihren Mülltonnen, wenn bei einer Kontrolle eine Fehlbefüllung festgestellt wird.

Kreislaufwirtschaft in Semd: „Die Arbeit hier ist ein Privileg“

Kompostwerk ist größte Anlage des ZAW / Wertstoffhof gehört dazu

Carsten Helfmann, neuer Geschäftsführer des Zweckverbands für Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW), besuchte gemeinsam mit Groß-Umstadts Bürgermeister René Kirch die größte Kompostierungsanlage im Landkreis. Hier entsteht aus regionalem Grüngut hochwertiger Kompost – begehrt bei Gartenfreunden und in der Landwirtschaft.

Technik unterstützt natürliche Prozesse

Die von Reiner Roßkopf geleitete Anlage wird von neun weiteren Mitarbeitern betrieben, von denen drei Mitarbeiter den Wertstoffhof betreuen. Auf diesem können Groß-Umstädter, Dieburger und Otzberger Bürgerinnen und Bürger ihre Wertstoffe zum Recycling abgeben. Der Wertstoffhof befindet sich im vorgelagerten Bereich der eigentlichen Kompostierungsanlage, die jährlich rund 18.400 Tonnen Bioabfälle verarbeitet. Aus elf Kommunen werden die Abfälle der Biotonne angeliefert. So wundert es nicht, dass das größte Gebäude auf der Anlage die Rottehalle ist.

Biologische Zersetzung sorgt für Komposte und Erden

Was dort drinnen passiert, ist ein Wunderwerk der Natur. Entsprechend riecht es auch nach Natur und der warme Dampf, der unter dem Hallendach hängt, ist Zeichen für die Aktivität im Inneren des Verrottungsmaterials. Der Verrottungsprozess erfolgt biologisch durch Mikroorganismen, wird aber durch moderne Technik wie Radlader, Seitenumsetzer und Siebanlagen unterstützt. So wird nach wenigen Wochen aus Abfall ein wiederverwertbares Material: Es entstehen hochwertige Komposte und Erden, die über die Landwirtschaft auf die Äcker und Böden zurückkommen und in den Gärten der Menschen im Landkreis eingesetzt werden.

Anlage ist ein Privileg

Es ist genau diese Kreislaufwirtschaft, die Anlagenleiter Roßkopf fasziniert. „Dies jeden Tag erleben zu können, ist ein Privileg.“ Dem schließt sich auch Bürgermeister Kirch an, der froh ist über die große Anlage vor den Toren der Stadt: „Erden aus heimischer Erzeugung, ein großes Serviceangebot und kundenfreundliche Öffnungszeiten – die Anlage kann sich sehen lassen.“ Zur Führung konnte er zum ersten Mal hinter die Kulissen blicken. Und ist angetan von der Leistung der Anlage wie auch von der herzlichen Offenheit der Mitarbeiter.  

Plastik im Biomüll erfordert Mehraufwand

Dass vieles in den Biomüll wandert, was nicht reingehört, wird bei einem Besuch der Anlage erschreckend deutlich. Da die Verarbeitung zu Kompost hohen Qualitätsanforderungen genügen muss, ist die Entfernung von Plastik und anderen Störstoffen eine wichtige Aufgabe, die aber auch hohen Aufwand und Maschineneinsatz erfordert. Dafür kommen Windsichter und weitere technische Hilfen zum Einsatz. 

Öffnungszeiten:             

Di. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 16:30 Uhr
zusätzlich Anfang März bis Ende November
Sa. 8:00 – 13:00 Uhr

Weitere Infos: zaw-online.de/standorte oder Tel. 06078 74091

Eine Bestandsaufnahme zum Zustand der gesamten Anlage ist regelmäßig nötig, um möglichen Investitionsbedarf auszumachen.  Carsten Helfmann (links) will die Anlage, die von Reiner Roßkopf (rechts) geführt wird, weiterhin bedarfsgerecht ausstatten, damit sie wie die anderen vier Kompostanlagen im Landkreis zukunftsfähig bleibt. Bürgermeister René Kirch (Mitte) war bei der Begehung dabei.