INFO Neue Regelung zum Empfängernamen bei Überweisungen (VoP): Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen unter INFORMATIVES - Neuigkeiten!

Kategorie: Allgemein

Kommunaler Arbeitskreis „Rat gegen Unrat“ tagt beim ZAW

Wie gehen Kommunen mit illegalen Müllablagerungen um – und welche Maßnahmen können helfen, sie zu reduzieren? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der kommunale Arbeitskreis „Rat gegen Unrat“, der am 5. März 2026 beim Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) in Messel zusammenkam.

Ziel des Treffens war es, Erfahrungen aus den Städten und Gemeinden zu bündeln, aktuelle Entwicklungen zu besprechen und erste Lösungsansätze zu erarbeiten. Der ZAW organisiert und moderiert den Arbeitskreis, um den interkommunalen Austausch zu stärken und die Kommunen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.

Im Mittelpunkt standen aktuelle Themen aus der Praxis der Kommunen. Diskutiert wurden unter anderem der zunehmende Fund von Lachgaskartuschen, der Entsorgungsweg von Dispersionsfarben, Herausforderungen rund um Weißblech- und Altkleidercontainer sowie der Umgang mit wildem Sperrmüll. Auch organisatorische Fragen, etwa zum Ummeldeprozess von Abfallbehältern, zum Mindestrestmüllvolumen oder zur Information über geplante Sperrmülltouren, wurden angesprochen.

Ein weiterer Schwerpunkt war der steigende Aufwand bei der Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle. Neben Personalkosten bindet das Einsammeln von wildem Müll auch Fahrzeuge, Geräte und weitere Ressourcen der kommunalen Bauhöfe. Zugleich berichteten mehrere Kommunen über eigene Maßnahmen und Erfahrungen, etwa Umweltpatenschaften, zusätzliche Papierkörbe, Kontrollen von bekannten Müll-Hotspots oder Aufklärungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger.

Der Austausch machte deutlich, dass wilde Müllablagerungen viele Kommunen gleichermaßen betreffen. Gleichzeitig zeigte sich, dass gemeinsamer Dialog und Erfahrungsaustausch wichtige Voraussetzungen sind, um wirksame Lösungen zu entwickeln. Der ZAW wird die angesprochenen Themen nun intern prüfen und gemeinsam mit den Kommunen weiterverfolgen. Der Arbeitskreis „Rat gegen Unrat“ soll auch künftig als Plattform für den interkommunalen Austausch dienen.

Folge uns auf Instagram: Gemeinsam klüger entsorgen

Der ZAW ist jetzt auch auf Instagram aktiv. Unter @gemeinsam.klueger.entsorgen gibt es seit einigen Wochen praktische Erklärungen und aktuelle Informationen rund um Abfall und Wertstoffe im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Was gehört wirklich in die Biotonne? Wohin mit Elektroschrott? Und wie funktioniert die Sperrmüllanmeldung? Auf dem Instagram-Kanal beantwortet der ZAW solche Fragen schnell, anschaulich und alltagstauglich. Kurze Videos, Grafiken und Einblicke hinter die Kulissen der Abfallwirtschaft machen das Thema leicht verständlich – direkt auf dem Smartphone.

Neben Tipps zur richtigen Entsorgung informiert der Kanal auch über Aktionen, Termine und neue Serviceangebote. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit zum Austausch: Bürgerinnen und Bürger können Fragen stellen, Feedback geben oder Themen vorschlagen.

Mit dem neuen Social-Media-Auftritt erweitert der ZAW seinen digitalen Service und spricht besonders auch jüngere Zielgruppen an.

👉 Folgen, teilen, mitmachen – gemeinsam klüger entsorgen!                                                

Folge uns!

Hinweis zur neuen „Verification of Payee“ (VOP)

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank seit dem 9. Oktober 2025 bei der Erfassung von Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Empfängerprüfung durchführen.

Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das vor der Ausführung einer Zahlung den eingegebenen Kontonamen mit dem tatsächlich hinterlegten Kontoinhaber abgleicht.

Was bedeutet das für Sie?

Bei Überweisungen an den ZAW kann künftig ein Hinweis angezeigt werden, wenn der angegebene Name nicht mit dem registrierten Kontoinhaber übereinstimmt.

Diese Prüfung hilft, Zahlungen zuverlässig an den richtigen Empfänger zu übermitteln und betrügerische Aktivitäten zu erschweren.

Bitte verwenden Sie bei Überweisungen an uns (auf Konten der Sparkasse Dieburg oder der Sparkasse Darmstadt) als Empfängername

  • Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ZAW

            oder

  • ZAW Darmstadt-Dieburg

            oder

  • ZAW

exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. ZV-Software auf diesen Empfängernamen an.

Bei Fragen zur neuen VOP-Funktion steht Ihnen der ZAW selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fusion der Raiffeisenbank Schaafheim mit der VR Bank Dreieich-Offenbach

Nach der Fusion der Raiffeisenbank Schaafheim mit der VR Bank Dreieich-Offenbach haben die Kundinnen und Kunden neue Kontodaten erhalten.

Der ZAW hat die Kontodaten in Zusammenarbeit mit der VR Bank Dreieich-Offenbach für die SEPA-Mandate maschinell umgesetzt.

Für die Kundinnen und Kunden der Raiffeisenbank Schaafheim ist es daher nicht notwendig, dem ZAW die neuen Kontodaten für ihre SEPA-Mandate mitzuteilen.

Gelbe Säcke statt Gelber Tonne: Landkreis Darmstadt-Dieburg ist seit Januar 2025 reines Sackgebiet

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Leichtverpackungen seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich über Gelbe Säcke entsorgt. Gelbe Tonnen, Sackgaragen oder andere Behälter werden nicht mehr geleert. Die Säcke müssen am Boden an der Straße bereitgestellt werden – nicht im Behälter, nicht am Zaun und nicht in Gitterboxen.

Ende der Kulanzregelung für Sackgaragen

Obwohl Sackgaragen laut Systemfestlegung nicht mehr zulässig sind, hat die vom Dualen System Deutschland GmbH (DSD) beauftragt Firma RMG sie bisher aus Kulanz weiterhin geleert. Diese Übergangsphase ist nun abgeschlossen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 für alle Einwohnerinnen und Einwohner, ausgenommen sind Großanfallstellen, wie Großwohnanlagen, Schulen oder Gewerbebetriebe, die von der Firma RMG einen 1.100-Liter Container erhalten haben.   

Hintergrund der Regelung

Die RMG Rohstoffmanagement GmbH wurde durch die Betreiber der Dualen Systeme, vertreten durch Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), mit der Erfassung und Beförderung der Leichtverpackungen beauftragt. Grundlage ist die zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem DSD getroffene Systemfestlegung, die den Landkreis für den Zeitraum 2025–2027 als Sackgebiet definiert.

Folgen für bereits vorhandene Behälter

Behälter, die zuvor gemietet oder privat angeschafft wurden, können weiterhin zur Zwischenlagerung der Gelben Säcke genutzt werden. Für die Sammlung gilt jedoch eindeutig: Es werden ausschließlich lose bereitgestellte Gelbe Säcke mitgenommen. In den ersten Abfuhren 2025 wurden Gelbe Tonnen aus Kulanz ein letztes Mal geleert und mit Hinweisen zu den Änderungen versehen. Seit Ende dieser Übergangsphase findet keine Entleerung von Tonnen oder Sackgaragen mehr statt.

Warum keine Gitterboxen oder Sackgaragen?

Gitterboxen haben in der Vergangenheit Unfälle und Sachschäden verursacht, und auch Sackgaragen erschweren den reibungslosen Ablauf der Abholung. Deshalb müssen die Gelben Säcke sichtbar und lose am Boden bereitliegen. „Wir wissen, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner die Säcke bisher aus praktischen Gründen in Tonnen, Gitterboxen oder Sackgaragen bereitgestellt haben – etwa zum Schutz vor Wind“, erklärt eine Sprecherin der RMG Rohstoffmanagement GmbH. „Doch die vertraglichen Vorgaben sind eindeutig: Die Sammlung erfolgt ausschließlich über lose bereitgestellte Gelbe Säcke. Das sorgt für Sicherheit und einen effizienten Ablauf.“

Weitere Auskünfte erteilt die Firma RMG unter 0800 400 5 oder auf der Homepage www.rmg-gmbh.de. Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Gelben Säcke sowie zum dualen System bietet: www.muelltrennung-wirkt.de

Wohin mit dem Elektro-Schrott? Änderung bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten ab Jahresbeginn 2026

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) weist darauf hin, dass die bisherige Holsammlung von Elektro-Altgeräten aus privaten Haushalten ab dem 1. Januar 2026 eingestellt wird. Grund sind hoher Aufwand, geringe Sammelmengen und steigende Kosten. Das Holsystem gilt als unwirtschaftlich. Durch die Einstellung kann der Gebührenhaushalt jährlich um etwa 300.000 Euro entlastet werden.

Welche Geräte gehören zum Elektroschrott?

Elektroschrott umfasst unter anderem Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde, Trockner, Fernsehgeräte, Computer, Monitore, Drucker, Radios, Küchengeräte, Telefone, Handys, Lampen, Lichterketten, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Kabel, Stecker und Kleingeräte aller Art.

Fortbestehende Entsorgungsmöglichkeiten

Die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen im Landkreis sowie die ZAW-Wertstoffhöfe in Semd und Weiterstadt nehmen Elektro-Altgeräte weiterhin kostenlos an. Viele Bauhöfe bieten Sammelbehälter für Elektrokleingeräte, Kabel und Stecker an. Auch die AZUR GmbH in Mühltal nimmt Elektroschrott aus privaten Haushalten zu den regulären Öffnungszeiten entgegen. Hier wird der Elektroschrott umwelt- und ressourcenschonend weiterbehandelt. Reparierbare Geräte werden wiederaufbereitet, geprüft und vor Ort weiterverkauft. Nicht reparierbare Geräte werden zerlegt und an spezialisierte Betriebe zur Verwertung weitergeleitet. Klima- und Kühlgeräte werden ausschließlich beim ZAW-Wertstoffhof in Weiterstadt kostenlos angenommen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Elektro-Altgeräte an welchen Sammelstellen abgegeben werden können: https://www.zaw-online.de/wp-content/uploads/2025/11/Uebersicht-der-Sammelstellen.pdf

Wohin mit Batterien und Kleingeräten mit Energiespeichern?

Genau wie Elektro-Altgeräte dürfen auch Batterien, Akkus und Kleingeräte mit fest verbauten Energiespeichern nicht in den Hausmüll. Sie können an verschiedenen Sammelstellen oder auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler von Elektrokleingeräten sind ebenfalls zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Diese stellen in der Regel auch Sammelboxen für Altbatterien bereit.

Gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels

Für den Handel besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte. Kleingeräte müssen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen werden und Großgeräte beim Neukauf ebenfalls. Einwohnerinnen und Einwohner können Elektrogeräte daher nicht nur an öffentlichen Sammelstellen, sondern auch im Handel abgeben.

Gebührenanpassung ab 2026: Warum sie notwendig wird

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) informiert über eine notwendige Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2026. Die Gebühren steigen im Durchschnitt um rund 20 Prozent. Für Haushalte mit einer 50l-Restmülltonne steigt die Grundgebühr lediglich um rund 16 %, also um 22,08 Euro pro Jahr. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der Abfallentsorgung.

Steigende Kosten in allen Bereichen der Entsorgung

Die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Darmstadt wird spürbar teurer, ebenso schlagen höhere Energiekosten sowie gestiegene Abgaben, darunter CO₂-Steuer und Mautgebühren, auf die Gebührenkalkulation durch. Die Kosten für Sammlung, Transport und Infrastruktur sind deutlich gestiegen.

„Unsere Abfallwirtschaft ist ein großer, verlässlicher Kreislauf – von der Sammlung über die Verwertung bis hin zur Verwaltung. Die Kostensteigerungen betreffen alle Stufen. Wir kommen an einer Anpassung daher nicht vorbei, halten sie aber so gering wie möglich“, erklärt ZAW-Geschäftsführer Carsten Helfmann. „Wichtig ist: Wir arbeiten strikt kostendeckend. Kein Euro fließt in Gewinne, alles bleibt im System. Überschüsse werden den Gebührenzahlenden wieder gutgeschrieben. Die jetzt beschlossene Gebührenanpassung ist sachlich notwendig und transparent begründet.“

Was die Anpassung für Haushalte bedeutet

Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet dies zum Beispiel: Die Jahresgebühr für eine 50-Liter-Restabfalltonne steigt von derzeit 134,40 Euro auf künftig 156,48 Euro – also um 22,08 Euro im Jahr. In Wohnanlagen mit Müllschleusen erfolgt weiterhin eine verursachungsgerechte, faire Verteilung der Kosten.

Geprüft, bestätigt und stabil bis 2028

Die Gebührenkalkulation wurde von einem unabhängigen Fachbüro erstellt und anschließend wurde die notwendige Gebührenanpassung durch die ZAW-Verbandsversammlung beschlossen. Sie gilt stabil für die Jahre 2026 bis 2028. Mit dem Versand der neuen Gebührenbescheide erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner eine detaillierte Information zu den angepassten Gebühren.

„Die Kommunen und der Landkreis tragen große Verantwortung für eine zukunftsfähige, bezahlbare Entsorgungsstruktur“, betont Lutz Köhler, Vize-Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. „Unsere Einwohnerinnen und Einwohner können sich darauf verlassen, dass der ZAW sparsam wirtschaftet und weiterhin eine sichere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.“

Der ZAW setzt weiterhin auf Transparenz und Zuverlässigkeit

Der ZAW unterstreicht sein Versprechen, effizient, klar nachvollziehbar und nachhaltig zu arbeiten. Der Verband dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Beitrag zu einem funktionierenden und gemeinschaftlich getragenen Entsorgungssystem – heute und in Zukunft.

Gelbe Säcke und Weißblechcontainer: ZAW bittet um richtige Nutzung

Vor allem Weißblechcontainer von Fehlbefüllungen betroffen

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg häufen sich aktuell Fehlbefüllungen bei der Sammlung von Verpackungsabfällen. Neben falsch bestückten Gelben Säcken bereiten vor allem die Weißblechcontainer große Probleme. Immer häufiger landen dort Abfälle, die nicht hineingehören – darunter Bau- und Restabfälle, große Kartonagen und teilweise sogar komplette Sperrmüllladungen.

Diese Fehlwürfe führen zu aufwendiger Nachsortierung, höheren Entsorgungskosten und im schlimmsten Fall dazu, dass Container vorübergehend gesperrt oder nicht geleert werden können. Zudem gefährden Fremdstoffe das Recycling und verschlechtern die Qualität der gesammelten Wertstoffe.

Was gehört wohin?

In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen, z. B. Kunststoffverpackungen (Becher, Flaschen, Folien), Metallverpackungen (Konservendosen, Aluminium) und Verbundmaterialien (Getränkekartons). Nicht erlaubt sind unter anderem Rest- und Bioabfälle, Kartonagen und Papier, Glas, Bau- und Renovierungsabfälle, Sperrmüll und Elektrogeräte.

Weißblechcontainer sind ausschließlich für Metall- und Weißblechverpackungen vorgesehen. Kartons, Möbelstücke oder Bauschutt führen hier zu massiven Störungen im Entsorgungsablauf.

ZAW und RMG setzen auf Kooperation

Seit 2025 ist die RMG Rohstoffmanagement GmbH für die Abholung der Gelben Säcke sowie die Entleerung der Wertstoffcontainer im gesamten Kreis zuständig. Beschwerden über nicht geleerte Container und zurückgelassene Gelbe Säcke gab es besonders zu Jahresbeginn und auch heute noch vereinzelt – immer öfter liegt der Grund für die Nichtabholung jedoch in deutlichen Fehlwürfen. Der ZAW appelliert daher an alle Haushalte, Gelbe Säcke und Container ausschließlich für die vorgesehenen Wertstoffe zu nutzen. Schon wenige falsch entsorgte Gegenstände können dazu führen, dass eine Abholung verweigert oder ein Container komplett verunreinigt wird.

„Der ZAW bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die bereits sorgfältig trennen und damit zu funktionierendem Recycling und einem sauberen Wohnumfeld beitragen“, so Geschäftsführer Carsten Helfmann. Gemeinsam lassen sich Fehlwürfe und zusätzliche Kosten vermeiden.

Als Sperrmüllbehälter zweckentfremdet: Die Fehlbefüllungen von Wertstoffcontainern im Landkreis haben zugenommen.

Kreisweite Müllsammelaktion vom 27.09. bis 18.10.2025

Wir räumen gemeinsam auf

Auch in diesem Jahr heißt es wieder: Ärmel hochkrempeln für eine saubere Umwelt!
Vom 27. September bis 18. Oktober 2025 beteiligen sich zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg an der traditionellen Herbstputzaktion.

Im genannten Zeitraum legt jede Kommune ihren eigenen Termin fest. Gesammelt wird der Müll, den achtlose Menschen in Wäldern, Fluren und an Wegen hinterlassen haben. Auch an den Gewässern wird aufgeräumt – allerdings nur bis Ende September, da dann die Schonzeit für Bachforellen beginnt.

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) stellt Handschuhe, Müllsäcke und Warnwesten bereit. Alle Helferinnen und Helfer erhalten zudem ein kleines Dankeschön.

Ob Ihre Stadt oder Gemeinde mitmacht, erfahren Sie im Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie beim ZAW, Ansprechpartnerin ist Christine Funck, p.shapx@mnj-bayvar.qr, Telefon 06159 – 9160 144. Machen auch Sie mit und setzen Sie ein Zeichen für eine saubere Umwelt!

Schon die Kleinsten machen mit, wenn Vereine, Schulen und Gruppen bei der kreisweiten Müllsammelaktion unterwegs sind. Immer wieder beeindruckend – und erschreckend zugleich – sind die großen Mengen, die dabei zusammenkommen. Gerade für Kinder ist es ein wichtiges Erlebnis, das Bewusstsein für eine saubere Umwelt zu stärken.

Strengere Regeln beim Bioabfall

Plastik und Bio-Kunststoffe gehören nicht in die „Grüne Tonne“

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist auf Beschluss von Bund und Ländern novelliert worden. Ziel ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu reduzieren.

Ab heute gelten strengere Regeln für sogenannte Störstoffe in der Biotonne. Hintergrund ist, dass noch immer zu viele Plastikabfälle in der Biotonne landen. Aus Bioabfall wird wertvoller Kompost für die heimischen Äcker und Gärten. Um die Qualität dieser Komposte und Erden sicherzustellen, müssen Störstoffe mit viel Aufwand entfernt werden.

Die wesentlichen Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:

Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über drei Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunststoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Die Abfuhrunternehmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg überprüfen den Inhalt der Biotonne per Sichtkontrolle sowie mit Detektoren. Ist die Tonne falsch befüllt, wird sie stehengelassen. Die Haushalte haben dann die Möglichkeit, die Störstoffe selbst auszusortieren, müssen dann allerdings die nächste turnusmäßige Leerung abwarten. Oder sie können bei ihrer Kommune eine Restmüll-Banderole erwerben und die Biotonne mit der Banderole versehen zum Restmüll-Termin entleeren lassen.

Auch andere Stoffe stören das Kompostierungsverfahren

Auch vermeintlich biologisch abbaubare Stoffe gehören nicht immer in die Biotonne. Auf der Seite des ZAW findet sich unter Abfall ABC – ZAW eine detaillierte Auflistung aller Abfallarten. Tierfäkalien beispielsweise haben in der Biotonne genauso wenig zu suchen wie rohes Fleisch und Knochen in größeren Mengen. Auch die Verwendung von sogenannten Bioplastikmülltüten schafft in den Kompostierungsanlagen große Probleme: Kompostierbares Plastik braucht für die Verrottung deutlich länger als Biomüll. Damit ist es industriell nicht kompostierbar und ein Störfaktor in den Kompostierungsanlagen. Sehr gut hingegen eignen sich die kompostierbaren Papiertüten, die der ZAW an seinen Kompostierungsanlagen verkauft.

Diese Karte erhalten Kundinnen und Kunden künftig an ihren Mülltonnen, wenn bei einer Kontrolle eine Fehlbefüllung festgestellt wird.